Investitionsabkommen
Werden deutsche gemeinnützige Organisationen in China künftig von der KP geleitet?
Das Investitionsabkommen der EU mit China birgt einen aufsehenerregenden Anhang, den die "Welt" nun entdeckt hat.

Bundeskanzlerin Angela Merkel begrüßt Chinas Präsidenten Xi Jinping zu Beginn des G20-Treffens am 7. Juli 2017 in Hamburg.
Foto: JOHN MACDOUGALL/AFP via Getty Images
Parteinahe deutsche Stiftungen in China sollen in Zukunft von Chinesen geleitet werden. Das berichtet die „Welt am Sonntag“, die einen nachträglich veröffentlichten Anhang zum chinesisch-europäischen Investitionsabkommen ausgewertet hat.
Demnach sollen „die obersten Leitungspersonen von gemeinnützigen Organisationen, denen eine Betätigung in China genehmigt wurde“, chinesische Staatsbürger sein.
Nach mehrjährigen Verhandlungen hatten sich die EU und China am 30. Dezember 2020 im Grundsatz auf das Investitionsabkommen geeinigt – kurz vor dem Ende der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Das Abkommen soll Unternehmen beider Seiten stabile Rahmenbedingungen für Handel und Investitionen im jeweils anderen Markt garantieren.
Am 4. Mai hat Brüssel die Ratifizierung des Abkommens vorläufig ausgesetzt. Grund dafür sollen die jüngsten diplomatischen Zerwürfnisse mit Peking gewesen sein.
Sollte das Abkommen dennoch ratifiziert werden, würde die EU praktisch zustimmen, dass ausländische NGOs in China künftig unter chinesischer Kontrolle stehen würden und damit auch unter Kontrolle der KPC.
Reinhard Bütikofer (Bündnis90/Die Grünen), Leiter der EU-China-Delegation im Europaparlament, geht diese Klausel zu weit. Es sei ihm „schleierhaft, wie die Bundesregierung und die Europäische Kommission einem solchen Abkommen zustimmen wollen“, sagte er gegenüber „Welt am Sonntag“.
Die politischen Stiftungen in Deutschland, deren Arbeit laut dem Blatt in der Volksrepublik ohnehin schon unter massivem Druck steht, halten sich bedeckt. Auch die Bundesregierung will sich dazu nicht äußern. Man überprüfe derzeit die rechtlichen Grundlagen des Vertragstextes, „um Unklarheiten oder Auslegungsunterschiede zu klären“, heißt es aus dem Auswärtigen Amt. Die EU-Kommission hat den Anhang bereits auf ihrer Website veröffentlicht, von Unklarheiten sei dort keine Rede, schreibt „Welt“. (nmc)

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