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Verfassungsschutz: Proteste gegen Corona-Politik meist nicht extremistisch

Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, ist dem Eindruck entgegengetreten, Extremisten würden auf den Demonstrationen gegen die Corona-Politik den Ton angeben.

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Demonstranten auf der Berliner Demo am 1. August 2020, die sich gegen die Corona-Politik der Regierung richtete.

Foto: JOHN MACDOUGALL/AFP via Getty Images

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“Rechts-, aber auch einige Linksextremisten haben versucht, die Corona-Proteste zu instrumentalisieren”, sagte Haldenwang der “Süddeutschen Zeitung” (Wochenendausgabe). “Sie haben geglaubt, im Protest gegen die Corona-Politik würden sich die Leute hinter sie scharen. Aber das hat nicht funktioniert.”
Zwar würden bei den Demonstrationen, die derzeit in verschiedenen Städten stattfinden, auch “einige Rechtsextremisten” mitmischen.
“Sie haben sich natürlich inszeniert und sich vor die Kameras gestellt. So entsteht aber ein falsches Bild”, meint der Verfassungsschutz-Chef. “Sie prägen das Demonstrationsgeschehen oder die inhaltliche Debatte derzeit nicht.”
Eine Analyse der Reden auf diesen Demonstrationen würde stattdessen zeigen, dass dort “alle Verschwörungstheorien dieser Welt” vertreten seien, so Haldenwang.
“Es gibt die Pandemieleugner, und diejenigen, die meinen, die Regierung wolle durch den Lockdown über eine ohnehin vorhandene Rezession hinwegtäuschen. Oder, dass die Regierung nur einen Vorwand brauchte, um Repressionen einzuführen.”
Vielfach gebe es auch antisemitische Untertöne. Aber bei den Demonstrationen gegen die Corona-Politik träfen sich “wirklich die unterschiedlichsten Motivlagen”, und die allermeisten seien nicht klassisch extremistisch.

Strafermittlungsverfahren und Ordnungswidrigkeiten am 1. August

Eine Polizeianfrage der Epoch Times gibt nähere Hinweise auf die Strafermittlungsverfahren und Ordnungswidrigkeiten, die anlässlich der unterschiedlichen Veranstaltungen vom 1. August in Berlin eingeleitet wurden.

Veranstaltung A 1 „Das Ende der Pandemie: Tag der Freiheit“

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte3
Beleidigung1
Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz1
Verstoß gegen Versammlungsgesetz1
Es wurden 14 Ordnungswidrigkeiten wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet.

Veranstaltung A 2 „Versammlung für die Freiheit“

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte1
Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte2
Hausfriedensbruch1
gefährliche Körperverletzung6
Körperverletzung1
Verstoß gegen § 86a1
Verstoß gegen Versammlungsgesetz1
Es wurden 20 Ordnungswidrigkeiten wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet.

Veranstaltung D 1 „Gegen Räumungen, Abschiebungen & Faschisierung – raus aus der Defensive – Syndikat, Meuterei, Liebig, Potse/Drugstore, Rigaer bleiben“

Zusammenrottung37
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte4
schwerer Landfriedensbruch5
Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte1
Gefährliche Körperverletzung3
Verstoß gegen Versammlungsgesetz1
Sachbeschädigung1
Es wurden zwei Ordnungswidrigkeiten wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet.
Acht weitere Ordnungswidrigkeitenanzeigen konnten laut Polizeisprecher Martin Halweg keiner der genannten Veranstaltungen zugeordnet werden. (dts/er/sua)

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