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Krank in den Ferien: Urlaubstage werden selten nachgeholt

Laut Bundesurlaubsgesetz werden Krankheitstage während des Urlaubs nicht auf den Jahresurlaub angerechnet, so die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird.

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Laut Bundesurlaubsgesetz werden Krankheitstage während des Urlaubs nicht auf den Jahresurlaub angerechnet, so die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird.

Foto: Arno Burgi/Symbolbild/dpa

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Lesedauer: 1 Min.

Wer im Urlaub krank wird, macht nur selten seine entgangenen Urlaubstage beim Arbeitgeber geltend. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur.
Demnach hat die große Mehrheit – nämlich 82 Prozent der Befragten – noch nie beim Chef gemeldet, dass er oder sie Urlaubstage krank im Bett verbracht hat. Lediglich 15 Prozent gaben an, das schon mal getan zu haben. Laut Bundesurlaubsgesetz werden Krankheitstage während des Urlaubs nicht auf den Jahresurlaub angerechnet, so die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird.
(dpa)

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