Germanwings-Absturz: Staatsanwaltschaft schließt "politischen oder religiösen Hintergrund” aus

Die Polizei vor dem Elternhaus von Andreas Lubitz, Co-Pilot auf Germanwings-Flug 4U 9525, am 26. März 2015 in Montabaur, Deutschland. Foto: Thomas Lohnes / Getty Images
Foto: Thomas Lohnes / Getty Images
Das Rätselraten um das Motiv des Todespiloten von Germanwings geht weiter: Am Donnerstag mittag veröffentlichte die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ein neues Statement zum Ermittlungsstand. Der Copilot Andreas Lubitz, der die Passagiermaschine mit sich und 149 Menschen an Bord in Südfrankreich zum Absturz brachte, habe seine psychische Erkrankung vor seinem Arbeitgeber verheimlicht. Er sei für den Tag des Absturzes krankgeschrieben gewesen.
Anhaltspunkte für einen politischen oder religiösen Hintergrund des Geschehens hätten sich bei der gestrigen Hausdurchsuchung nicht ergeben.
Hier die Erklärung im Wortlaut:
«Presseerklärung II der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zum gegenwärtigen Stand der Ermittlungsergebnisse»
«Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat am gestrigen Abend die Durchsuchung der Wohnungen des verstorbenen Co-Piloten in Düsseldorf und Rheinland-Pfalz abgeschlossen. Die Maßnahmen haben nicht zur Auffindung eines sog. Abschiedsbriefes oder Bekennerschreibens geführt. Ebenso wenig haben sich Anhaltspunkte für einen politischen oder religiösen Hintergrund des Geschehens ergeben. Allerdings wurden Doumente medizinischen Inhalts sichergestellt, die auf eine bestehende Erkrankung und entsprechende ärztliche Behandlungen hinweisen. Der Umstand, dass dabei u.a. Zerrissene, aktuelle und auch den Tattag umfassende Krankschreibungen gefunden wurden, stützt nach vorläufiger Bewertung die Annahme, dass der Verstorbene seine Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber und dem beruflichen Umfeld verheimlicht hat. Vernehmungen hierzu sowie die Auswertung von Behandlungsunterlagen werden noch einige Tage in Anspruch nehmen. Sobald belastbare Erkenntnisse vorliegen, werden wir die Angehörigen und die Öffentlichkeit weiter informieren.
Die Kolleginnen und Kollegen in Frankreich sind vom Dezernenten des Verfahrens über die vorläufigen Ergebnisse der auch von französischer Seite angeregten Maßnahmen in Kenntnis gesetzt worden.» (rf)
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