Logo Epoch Times

Tausende Erstklässler ohne Einschulungsuntersuchung - Schulpflicht bleibt bestehen

Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden. In Corona-Zeiten ist das aber anders.

top-article-image

In diesem Jahr kommen viele Kinder ohne Einschulungsuntersuchung zur Schule. Foto: iStock

Foto: iStock

author-image
Artikel teilen

Lesedauer: 2 Min.

„Testen, testen, testen“, heißt es vonseiten der Regierung. In manchen Teilen Deutschlands haben die Gesundheitsbehörden mit dem KPC-Virus (COVID-19) alle Hände voll zu tun. Nach Angaben des „Tagesspiegels“ fallen seit Jahrzehnten daher erstmals die Untersuchungen der Erstklässler aus.
Da nach „Tagesspiegel“-Informationen die Gesundheitsämter überlastet seien, Personalnot herrsche und die Mitarbeiter sich „voll mit dem Infektionsschutz befassen“, fallen in Berlin für ein Drittel der Erstklässler die Eingangsuntersuchungen aus.  Zunächst waren die Untersuchungen nur ausgesetzt worden und sollten bis April nachgeholt werden.
Inzwischen stehe aber fest, dass sie „absehbar nicht nachgeholt werden“. Bis zu 10.000 Erstklässler seien in Berlin betroffen.
So meldet das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, dass aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst „auf unbestimmte Zeit“ keine Einschulungsuntersuchungen mehr durchführe. „Sofern sich die Situation ändert, werden wir mit Ihnen telefonisch oder schriftlich Kontakt aufnehmen.“

Einschulungsuntersuchungen bei Bedarf in Warendorf

Auch im Kreis Warendorf hat die Corona-Pandemie Einfluss auch auf die Einschulungsuntersuchungen für das kommende Schuljahr 2020/2021. Diese konnten für viele Kinder nicht mehr durchgeführt werden.
„In Absprache und nach intensivem Austausch sowohl mit den Eltern als auch den Kita- und Schulleitungen werden aktuell einige Kinder vorgestellt“, heißt es vom Amt. Aufgrund der Hygiene- und Abstandsregeln sowie der coronabedingten Untersuchungspause werde es aber nicht mehr gelingen, bis zum Schulbeginn alle Kinder zu untersuchen.
Ziel dieser Untersuchungen sei es, die allgemeine Gesundheit der Kinder festzustellen, Seh- und Hörfähigkeit sowie den Impfschutz zu überprüfen sowie die Schulfähigkeit hinsichtlich der geistigen und körperlichen Entwicklung zu beurteilen. Nur Kinder mit besonderem medizinischen oder pädagogischen Bedarf werden derzeit vorgestellt. Für sie sollen gezielt Hilfs- und Therapieangebote gefunden werden. In Einzelfällen kann auch nach Schulbeginn die Untersuchung erfolgen. (sua)
 

Kommentare

Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.