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EU-Sanktionsliste

EU verhängt Sanktionen gegen China – Peking kontert: Fünf EU-Parlamentarier und weitere auf schwarzer Liste

Die EU-Außenminister beschlossen am Montag Strafmaßnahmen wegen des Vorgehens gegen die muslimische Minderheit der Uiguren. China reagierte indes zügig mit den ersten Gegenmaßnahmen.

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Unterstützer und Mitglieder der Nationalen Bewegung Ostturkestans versammelten sich am 14. August 2020 in Washington, DC, vor dem Weißen Haus, um die Vereinigten Staaten zu drängen, die Handelsabkommen mit China zu beenden und Maßnahmen zu ergreifen, um die Unterdrückung der Uiguren und anderer Turkvölker zu beenden (Symbolbild).

Foto: Chip Somodevilla/Getty Images

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Erstmals seit drei Jahrzehnten hat die EU Sanktionen gegen China wegen Menschenrechtsverstößen verhängt. Die EU-Außenminister beschlossen heute (22.03.) vier Partei- und Regionalvertreter sowie eine Organisation aus der Provinz Xinjiang auf die EU-Sanktionsliste zu setzen.
Menschenrechtsorganisationen zufolge sind in Xinjiang mindestens eine Million Uiguren und andere Muslime in hunderten Haftlagern eingesperrt. Dort werden sie zur Aufgabe ihrer Religion, Kultur und Sprache gezwungen und teilweise auch misshandelt. Peking weist die Vorwürfe zurück und spricht von Ausbildungs- und Arbeitsprogrammen, die “Extremismus” in der Regionen bekämpfen sollen.
Es sind die ersten Sanktionen gegen China wegen Menschenrechtsverstößen seit der Niederschlagung der Proteste auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Peking 1989. Seit damals gilt ein Waffenembargo.
Im Juli vergangenen Jahres hatte die EU dann Sanktionen wegen Cyberangriffen verhängt. Betroffen waren zwei Chinesen und eine chinesische Firma.

Unterdrückung der Uiguren

Wegen der Verfolgung der Uiguren setzte die EU nun das Xinjiang Produktions- und Aufbaukorps auf die Sanktionsliste. Es handelt sich um eine wirtschaftliche und paramilitärische Organisation, die weitreichenden Einfluss in der Provinz hat. Laut EU ist sie auch für die Verwaltung von Haftzentren zuständig.
Mit Sanktionen belegt wurde auch der Parteisekretär des Korps, Wang Junzheng. Hinzu kommen der ehemalige Vize-Präsident des Parlaments von Xinjiang, Zhu Hailun, der für Sicherheit und Justiz zuständige Parteifunktionär Wang Mingshan sowie der Leiter des staatlichen Sicherheitsbüros der Provinz, Chen Mingguo.
Die chinesische Regierung hatte vergangene Woche die EU vor Sanktionen wegen der Uiguren gewarnt. Peking werde dies als “Konfrontation” sehen, sagte der chinesische Botschafter bei der EU, Zhang Ming.
Die EU setzt für die Sanktionen einen im Dezember verabschiedeten Rechtsrahmen ein, durch den Menschenrechtsverletzungen weltweit besser geahndet werden sollen. Betroffen von dem Beschluss vom Montag sind elf Personen und vier Organisationen aus sechs Ländern.

China kontert

Nach dem EU-Sanktionsbeschluss gegen China hat die kommunistische Führung Chinas Gegenmaßnahmen angekündigt. Diese richten sich gegen zehn Individuen und vier Organisationen, teilte das chinesische Außenministerium am Montag mit.
Zu den sanktionierten Personen zählen unter anderem fünf EU-Parlamentarier, darunter auch die deutschen Abgeordneten Reinhard Bütikofer (Grüne) und Michael Gahler (CDU).
Auch das deutsche Mercator Institute for China Studies (MERICS) ist betroffen. Ihnen wird vorgeworfen, Chinas Souveränität und Interessen ernsthaft zu schädigen und in “böswilliger Absicht Lügen und Desinformation zu verbreiten”.
Den Betroffenen und ihren Familien wird es verboten, China, Hongkong und Macau zu betreten. Ebenfalls dürfen keine Geschäfte mit China getätigt werden. Die chinesische Regierung forderte die EU unterdessen auf, die zuvor beschlossenen Sanktionen zurückzunehmen.

Weitere EU-Sanktionen

Wegen Unterdrückung der Bevölkerung setzte die EU nun auch zwei nordkoreanische Minister und das Büro der Generalstaatsanwaltschaft auf ihre Sanktionsliste. Geahndet wurden auch außergerichtliche Hinrichtungen und Verschwindenlassen in Libyen, Folter und Repression gegen LGBTI-Menschen und politische Gegner in Tschetschenien sowie Folter, außergerichtliche Hinrichtungen und Tötungen im Südsudan und in Eritrea.
Durch die Sanktionen werden gegen Verantwortliche für Menschenrechtsverletzungen Einreiseverbote verhängt und ihre möglichen Vermögen in der EU eingefroren. Bei Organisationen oder Unternehmen werden gleichfalls Guthaben blockiert und Geschäfte mit ihnen untersagt.
Erstmals hatte die EU ihre neuen Menschenrechtssanktionen Anfang März im Fall des inhaftierten russischen Oppositionellen Alexej Nawalny eingesetzt. Dabei wurden vier leitende Vertreter des russischen Justiz- und Strafverfolgungssystems auf die EU-Sanktionsliste gesetzt. (afp)

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