Beeinträchtigung des Wettbewerbs
Europäischer Gerichtshof bestätigt Verbot der Fusion von Thyssenkrupp und Tata Steel
Das Verbot der Fusion von Thyssenkrupp und Tata Steel bleibt bestehen. Der Europäische Gerichtshof bestätigte die Entscheidung der EU-Kommission, die einen Anstieg der Stahlpreise befürchtet hatte, sollte der Zusammenschluss erfolgen.

Deutschlands größter Stahlerzeuger Thyssenkrupp Steel.
Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat das Verbot einer Fusion der Stahlsparte von Thyssenkrupp und dem indischen Konkurrenten Tata Steel bestätigt. Das Verbot hatte die EU-Kommission im Juni 2019 ausgesprochen, das Gericht der Europäischen Union hatte es im Juni 2022 für rechtens erklärt. Brüssel befürchtete eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs und dadurch steigende Preise. (Az. T-584/19)
Die EU-Kommission hatte 2019 erklärt, der Zusammenschluss hätte ohne Änderungen „eine Einschränkung des Wettbewerbs und einen Anstieg der Preise bestimmter Stahlsorten“ zulasten von Unternehmen und Verbrauchern bewirkt. Die Stahlhersteller hätten „keine geeigneten Abhilfemaßnahmen angeboten, um die Bedenken der Kommission auszuräumen“.
Dagegen klagte Thyssenkrupp – zunächst vor dem EU-Gericht, dann vor dem EuGH. Das Unternehmen machte unter anderem geltend, dass die Kommission die nach einem Zusammenschluss bestehende Marktmacht falsch analysiert habe. Dies wiesen beide Gerichte zurück. (afp/red)
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