Genschere: EuGH bremst neues Gentechnik-Verfahren
Neue Gentechnik-Verfahren wie die sogenannte Genschere unterliegen grundsätzlich Auflagen nach der Gentechnik-Richtlinie der Europäischen Union.

Ein Labor.
Foto: PHILIPPE HUGUEN/AFP/Getty Images
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein neues Gentechnik-Verfahren ausgebremst. Durch sogenannte “Mutagenese” oder “Genschere” gewonnene Organismen seien genetisch veränderte Organismen (GVO) und unterlägen daher grundsätzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen, urteilten die Luxemburger Richter laut der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung.
Von diesen Verpflichtungen ausgenommen seien aber die mit Mutagenese-Verfahren gewonnenen Organismen, “die herkömmlich bei einer Reihe von Anwendungen verwendet wurden und seit langem als sicher gelten, wobei es den Mitgliedstaaten freisteht, diese Organismen unter Beachtung des Unionsrechts den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen oder anderen Verpflichtungen zu unterwerfen”, heißt es weiter.
Mit “Mutagenese” werden alle Verfahren bezeichnet, die es, anders als die Transgenese, ermöglichen, das Erbgut lebender Arten ohne Einführung einer fremden DNS zu verändern. Mit der Mutagenese-Verfahren konnten Saatgutsorten mit Resistenzen gegen ausgewählte Herbizide entwickelt werden.
Geklagt hatte ein französischer Landwirtschaftsverband gegen die dortige Regelung, mit der durch Mutagenese gewonnene Organismen von den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen ausgenommen werden.
Diese Richtlinie sieht insbesondere vor, dass GVO im Anschluss an eine Prüfung der mit ihnen verbundenen Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt der Genehmigung bedürfen, und unterwirft sie Anforderungen hinsichtlich ihrer Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung und Überwachung. (dts)
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