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Datenübermittlungs-Urteil: EuGH kippt EU-US-Datenschutzvereinbarung “Privacy Shield”

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa/dpa

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Lesedauer: 1 Min.

Der Europäische Gerichtshof hat die EU-US-Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ gekippt. Allerdings können Nutzerdaten von EU-Bürgern weiterhin auf Basis sogenannter Standardvertragsklauseln in die USA und andere Staaten übertragen werden, wie die Luxemburger Richter entschieden.
Konkret ging es bei dem Rechtsstreit um die Übermittlung von Daten durch das Online-Netzwerk Facebook und um die sogenannten Standardvertragsklauseln. Der österreichische Datenschutz-Aktivist Maximilian Schrems wehrt sich dagegen, dass Facebook in Europa mit Firmensitz in Irland Daten an den Mutterkonzern in den USA weitergibt. (Az. C- 311/18)
Schrems forderte von dem irischen Datenschutzbeauftragten, alle Datenübermittlungen auszusetzen. Er begründet dies damit, dass das Unternehmen in den USA verpflichtet sei, Daten nationalen Behörden wie der Bundespolizei FBI zugänglich zu machen. Die Betroffenen könnten dagegen nicht gerichtlich vorgehen. Der Oberste Gerichtshof Irlands legte den Fall dem EuGH vor. Es soll unter anderem geklärt werden, ob die Standardvertragsklauseln einen ausreichenden Schutz von Grundfreiheiten und Grundrechten bieten. Entscheidend dafür ist wiederum die Frage, ob der EU-Beschluss dazu gültig ist. (afp/dpa)

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