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Koalitionsgespräche: Erhöhung von Kurzarbeitergeld - Mehrwertsteuersenkung für Gastronomie

In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag tagte die Große Koalition im Kanzleramt. Beim Kurzarbeitergeld und Erleichterungen für die Gastronomie konnten Kompromisse gefunden werden.

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Angela Merkel und Olaf Scholz. Foto. Michael Kappeler Foto: Michael Kappeler/dpa

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Mit einem neuen Maßnahmenpaket will die große Koalition Bürger und Unternehmen unterstützen, die besonders schwer von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise betroffen sind. Bezieher von Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld sollen mehr Leistungen erhalten, wie aus den von der Koalition nach Verhandlungen in der Nacht zum Donnerstag veröffentlichen Beschlüssen hervorgeht.
Die Spitzen von Union und SPD beschlossen Erleichterungen für das Gastronomiegewerbe: Dort soll die Mehrwertsteuer befristet auf sieben Prozent sinken. Ferner sollen Schüler aus sozial schwachen Familien einen Zuschuss für den Kauf eines Computers bekommen.

Kontroverse Standpunkte der Parteien

Das Maßnahmenpaket verlangte den Spitzen der Koalitionsparteien und -fraktionen ein hohes Maß an Kompromissbereitschaft ab. Besonders hart waren die Diskussionen um das Kurzarbeitergeld: Die Union wollte Forderungen der SPD nach einer pauschalen Erhöhung wegen der hohen Kosten nicht zustimmen.
Der erzielte Kompromiss beim Kurzarbeitergeld sieht ein Stufenmodell vor, das eine Erhöhung von der Bezugsdauer abhängig macht. Ab dem vierten Monat soll die Leistung auf 70 Prozent des Nettolohns beziehungsweise 77 Prozent für Haushalte mit Kindern steigen. Derzeit liegt das Kurzarbeitergeld bei 60 und 67 Prozent. Ab dem siebten Monat soll die Leistung weiter auf 80 und 87 Prozent steigen.

Nur Kurzarbeiter unter 50 Prozent der Normalleistung erhalten mehr

Von der Erhöhung sollen zudem nur jene Betroffene profitieren, welche die Leistung für eine um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen. Ferner sollen die Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes längstens bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres gelten.
Das Arbeitslosengeld I wiederum soll für jene Betroffenen um drei Monate verlängert werden, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.
Auch um die Maßnahmen für die Gastronomie gab es Streit. In diesem Punkt wurde der Kompromiss durch eine Befristung ermöglicht. Die CSU setzte ihren Vorschlag durch, für die Gastronomie den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent anzuwenden – die Erleichterung ab dem 1. Juli ist allerdings auf ein Jahr befristet. Die SPD hätte der Branche lieber mit staatlichen Zuschüssen geholfen.

Parteichefs klopfen sich selbst auf die Schultern

CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer betonte, die Kompromisse berücksichtigten die Forderung ihrer Partei nach Kostenbegrenzung: “Wir gehen mit dem Kurzarbeitergeld jetzt nicht mit der Gießkanne auf alle, sondern konzentrieren es auf eine Gruppe, die es wirklich braucht.” Der CDU sei besonders wichtig gewesen, die Maßnahmen zeitlich zu befristen.
SPD-Chef Norbert Walter-Borjans nannte die Einigung beim Kurzarbeitergeld einen “großen Erfolg”. Allerdings hätte sich seine Partei “noch ein Stück mehr gewünscht”, nämlich eine Aufstockung für alle Bezieher auf 80 beziehungsweise 87 Prozent. Mit dem Kompromiss könne die SPD aber leben.
CSU-Chef Markus Söder räumte ein, dass seine Partei bei der Steuerentlastung für die Gastronomie einlenken musste. Die befristete Senkung werde sich aber auf vier Milliarde Euro an Entlastungen summieren und sei “ein gutes Signal” an die Branche.

Digitale Beschulung wird mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet

Auch beschloss der Koalitionsausschuss Hilfen für Schulen und Schüler: Der Bund soll den digitalen Unterricht zu Hause mit 500 Millionen Euro unterstützen. Ein Sofortprogramm soll die Schulen in die Lage versetzten, bedürftigen Schülern einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung von Geräten zu gewähren. Bislang seien viele Schüler nicht dafür ausgestattet, am Digital-Unterricht teilzunehmen, konstatierte SPD-Chefin Saskia Esken. (afp/al)
 

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