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Österreich: Kein Geld mehr für Illegale – „Fremdenrechtspaket“ schon beschlossen

Illegale in Österreich sollen nach Willen der rot-schwarzen Koalition in Österreich in Zukunft keinen Anspruch mehr auf Grundsicherung haben. Aus Reihen der SPÖ wurde Kritik geäußert.

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Der österreichische Innenminister Wolfgang Sobotka von der Österreichischen Volkspartei spricht zu Journalisten in Wien, am 10. Mai 2016.

Foto: JOE KLAMAR / AFP / Getty Images

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Lesedauer: 1 Min.

Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung sollen in Österreich den Anspruch auf Grundsicherung verlieren. Dies sei bereits vom Kabinett beschlossen, und Teil des „Fremdenrechtspakets“ das von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) und Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) vorgelegt wurde, wie die „Kronen-Zeitung“ berichtet. Dieses Paket beinhaltet auch schnellere Abschiebungen, eine Ausweitung der Abschiebehaft sowie höhere Strafen bei verweigerter Ausreise oder Falschangaben im Asylverfahren.
Der Wegfall der Grundsicherung greife allerdings erst, wenn die Rückführungsberatung nichts nutze und die Heimreiseprämie nicht in Anspruch genommen werde, weiß die „Krone“ aus Ministeriumskreisen. Gleichzeitig gebe es in der SPÖ wegen des Entwurfs Streit zwischen Linken und Realos. Vor allem in der Wiener SPÖ sei der Entwurf umstritten.

Verlust der Grundsicherung bringt Illegale auf die Staße

Kurz bevor das Paket am Dienstag im Ministerrat beschlossen wurde, warnte der Wiener Flüchtlingskoordinator Peter Hacker, ein Abschaffung der Grundsicherung würde allein in Wien 1.300 Illegale auf die Straße bringen. “Was das für die Kriminalitätsentwicklung bedeuten würde, können wir uns ausrechnen”, so Hacker.
Kritik kam auch von Wiens SPÖ-Sozialstadträtin Sandra Frauenberger: „Wenn wir die Grundsicherung für Menschen streichen, die zwar ausreisepflichtig sind, für die sich aber ihre Rückführung verzögert, haben sie keine Wahl, als in der Illegalität zu leben“, schrieb sie auf Facebook. Sobotka kontert darauf: Ein Mensch mit negativem Asylbescheid breche ein Recht. „Warum sollte man diese Personen mit Steuergeld versorgen?“

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