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Haftstrafen bis zu sechs Jahren

Russland: Gesetz über “unerwünschte ausländische Organisationen” verabschiedet

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Fahne von Russland

Foto: über dts Nachrichtenagentur

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Lesedauer: 1 Min.

Die Staatsduma in Russland hat am vergangenen Dienstag ein Gesetz über "unerwünschte ausländische Organisationen" verabschiedet. Damit hat die russische Regierung die Möglichkeit, die Arbeit ausländischer Nichtregierungsorganisationen (NGO) für gesetzeswidrig zu erklären, sollten Generalstaatsanwalt und Außenministerium der Ansicht sein, dass ihre Arbeit die Sicherheitsinteressen der Russischen Föderation bedrohen.
Demokratische Entwicklung in Russland gebremst
"Das neue Gesetz über `unerwünschte ausländische Organisationen` eröffnet eine weitere Möglichkeit, die für eine demokratische Entwicklung Russlands so unabdingbare Zivilgesellschaft weiter einzuschränken und international zu isolieren", erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik, Christoph Strässer, am Donnerstag in Berlin.
Bei Registrierung Höchststrafe 6 Jahre Haft
Im Falle einer Registrierung würden die unerwünschten NGO-Büros geschlossen, jegliche Zusammenarbeit sowie die Verbreitung ihrer Veröffentlichungen unter Strafe gestellt. Bei mehr als zwei Verstößen seien Haftstrafen bis zu sechs Jahren vorgesehen. "Ich appelliere an die russische Regierung, den internationalen Austausch in allen Bereichen zivilgesellschaftlichen Engagements stärker zu fördern und das Recht auf Meinungsfreiheit in Russland zu gewährleisten", so Strässer. (dts/dk)

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