Logo Epoch Times
Schweigegeldprozess

Strafmaß gegen Donald Trump wird heute verkündet

Heute wird in New York das Strafmaß im Schweigegeldprozess gegen Donald Trump bekannt gegeben. Der Oberste Gerichtshof wies einen Dringlichkeitsantrag seiner Anwälte ab, die versucht hatten, die Strafmaßverkündung zu verhindern.

top-article-image

Trump will weiterhin Berufung gegen die Verurteilung einlegen.

Foto: Win McNamee/Getty Images

author-image
Artikel teilen

Lesedauer: 4 Min.

Zehn Tage vor seiner Vereidigung als US-Präsident wird am Freitag in New York das Strafmaß im Schweigegeldprozess gegen Donald Trump bekannt gegeben.
Der Oberste Gerichtshof wies am Donnerstagabend einen Dringlichkeitsantrag von Trumps Anwälten ab, die in letzter Minute versucht hatten, die Strafmaßverkündung zu verhindern.
Der Oberste Gerichtshof wies den Antrag der Anwälte mit fünf zu vier Richterstimmen ab. In einer kurzen Mitteilung des Gerichts hieß es zur Begründung, die Belastung, welche die Strafmaßverkündung für den designierten Präsidenten mit sich bringe, sei „relativ gering“.
Somit findet der Termin wie geplant am Freitag um 9:30 Uhr Ortszeit (15:30 Uhr MEZ) statt. Trump wurde erlaubt, den Termin aus der Ferne per Videoschaltung wahrzunehmen.

Straffreiheit zugesagt

Unmittelbare Auswirkungen auf Trumps Präsidentschaft dürfte die Strafe jedoch nicht haben. Der New Yorker Richter Juan Merchan hatte in der vergangenen Woche in Aussicht gestellt, dass er eine „unconditional discharge“ (bedingungslose Straffreiheit) aussprechen werde. Diese Rechtskonstruktion bedeutet, dass ein Fall ohne Haft-, Geld- oder Bewährungsstrafe abgeschlossen wird.
Trump erklärte in seinem Onlinedienst Truth Social, er danke dem Gerichtshof, dass er versucht habe, „die große Ungerechtigkeit, die mir angetan wurde, wiedergutzumachen“.
Den Vorsitzenden Richter Merchan bezeichnete er als „hochpolitischen und korrupten Richter“. Dessen Anschuldigungen seien erfunden, er werde weiterhin Berufung gegen seine Verurteilung einlegen, erklärte Trump.

Um was ging es? Falsch deklarierte Gelder

In seiner Entscheidung vom Donnerstag räumte der Oberste Gerichtshof Trump in der Tat die Möglichkeit ein, den Fall vor Gerichten des Bundesstaates New York weiter auszufechten. Der Gerichtshof ist aufgrund von Nominierungen Trumps aus seiner ersten Amtszeit (2017-2021) mehrheitlich strikt konservativ besetzt.
Im Kern des Prozesses ging es um eine mutmaßliche illegale Verschleierung von 130.000 US-Dollar „Schweigegeld“, das Trump an die Pornodarstellerin Stormy Daniels gezahlt haben soll. Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass dies mit dem Ziel geschah, um sich Vorteile im US-Präsidentenwahlkampf 2016 zu verschaffen.
Daniels war später an die Öffentlichkeit gegangen und hatte über eine Sexaffäre mit Trump berichtet, die dieser bestritt.

Richter verschob mehrfach die Verkündung der Strafe

Richter Merchan hatte die Verkündung des Strafmaßes in den vergangenen Monaten mehrfach verschoben, so dass auch zum Zeitpunkt der Präsidentschaftswahl am 5. November der Ausgang des New Yorker Verfahrens noch offen war.
Nach seiner ersten Amtszeit (2017-2021) wurde Trump in insgesamt vier Strafverfahren angeklagt, unter anderem wegen seiner Versuche, die Wahlniederlage 2020 zu kippen, und im Zusammenhang mit seiner Rolle bei der Erstürmung des Kapitols durch Anhänger am 6. Januar 2021.
Die beiden Strafverfahren der Bundesjustiz gegen ihn wurden inzwischen mit der Begründung eingestellt, dass das US-Justizministerium grundsätzlich nicht gegen amtierende Präsidenten ermittele. Ein drittes Verfahren im US-Bundesstaat Georgia liegt auf Eis.
Am 20. Januar legt der 78-jährige Trump seinen Eid für seine zweite Amtszeit vor dem Kapitol ab. Der Rechtspopulist bezeichnet alle gegen ihn gerichteten Verfahren als politisch motivierten „Missbrauch der Justiz als Waffe“. Wegen der Erstürmung des Kapitols inhaftierte und verurteilte Straftäter nannte Trump „Geiseln“, von denen er eine nicht genannte Zahl nach Amtsantritt begnadigen will. (afp/red)

Kommentare

Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.