Trotz Verfassungswidrigkeit: Vermummungsverbot in Hongkong vorübergehend wieder in Kraft
Das Oberste Gericht Hongkongs hatte das Vermummungsverbot am Montag für verfassungswidrig erklärt. Nun wurde es vorübergehend wieder in Kraft gesetzt - für sieben Tage.

Demonstranten schützen sich mit Gasmasken, Regenschirmen und Holzschildern vor Tränengas In Hongkong.
Foto: Kin Cheung/AP/dpa
Das angesichts der seit Monaten anhaltenden Proteste verhängte Vermummungsverbot in Hongkong ist vorübergehend wieder in Kraft. Die Polizei dürfe das Verbot innerhalb der nächsten sieben Tage wieder durchsetzen, teilte des Oberste Gericht in Hongkong am Freitag mit. Damit solle der Regierung Zeit gegeben werden, Einspruch gegen die gerichtlich angeordnete Aufhebung des Vermummungsverbots einzulegen.
Die Regierung Hongkongs hatte Anfang Oktober auf ein Notstandsgesetz aus der britischen Kolonialzeit zurückgegriffen und ein Vermummungsverbot verhängt, um zu verhindern, dass Demonstranten Gesichtsmasken tragen. Ein Verstoß kann mit Haftstrafen bis zu einem Jahr geahndet werden.
Grundrechte der Bürger stärker beschnitten als “nötig”
Das Oberste Gericht Hongkongs hatte das Vermummungsverbot am Montag für verfassungswidrig erklärt. Die Grundrechte der Bürger würden dadurch stärker beschnitten als “vernünftigerweise nötig”.
Das Gericht erklärte am Freitag, es habe einen Antrag der Regierung abgewiesen, diese Gerichtsentscheidung längerfristig auf Eis zu legen. Das Vermummungsverbot sei aber für einen kurzen Zeitraum wieder in Kraft gesetzt worden. Zur Begründung verwies das Gericht auf die “äußerst außergewöhnlichen Umstände, denen Hongkong derzeit gegenübersteht”.
Bei den seit Monaten anhaltenden Protesten tragen die Demonstranten häufig Gesichtsmasken oder Atemschutzgeräte. Sie wollen sich so vor Tränengas schützen und verhindern, dass sie identifiziert und wegen ihrer Teilnahme an den Protesten belangt werden. Zwischen maskierten Demonstranten und der Polizei kommt es häufig zu Zusammenstößen. (afp)
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