UN-Rechtsausschuss weist US-Antrag für Klonverbot zurück
New York, 19. Nov (Reuters) - Der Rechtsausschuss der Vereinten Nationen (UN) hat am Freitag einen von den USA und weiteren Ländern eingebrachten Antrag für ein vollständiges Verbot des Klonens menschlicher Embryos zurückgewiesen.
Stattdessen setzte der Ausschuss eine Arbeitsgruppe ein, die eine politische Erklärung als Kompromiss ausarbeiten soll. Darin soll an die Regierungen appelliert werden, das Klonen von Menschen und die Forschung mit diesem Ziel gesetzlich zu verbieten. Allerdings soll diese Erklärung nicht bindend sein. Experten erhoffen sich von der Forschung mit embryonalen Stammzellen, neue Therapiemöglichkeiten für Krankheiten wie Alzheimer oder Parkinson. Gegner sehen darin die Zerstörung menschlichen Lebens. Die USA versuchen seit drei Jahren das Klonverbot bei der UN durchzusetzen.
"Nach unserer Auffassung ist es untragbar, wenn die internationale Gemeinschaft in einer Frage wie dem Konen gespalten wäre", begründete der marokkanische UN-Botschafter Mohamed Bennouna als Ausschussvorsitzender die Entscheidung.
In Deutschland ist die Herstellung embryonaler Stammzellen nach dem 2002 nach monatelanger Debatte verabschiedeten Stammzellen-Gesetz verboten. Die Einfuhr dieser Zellen zu Forschungszwecken wurde in Grenzen zugelassen. Verwendet werden dürfen nur Zellen aus Zellkulturen, die vor dem 1. Januar 2002 existiert haben. Voraussetzung ist auch, dass die Zellen aus künstlich erzeugten Embryos gewonnen wurden, die ursprünglich für eine Schwangerschaft gedacht waren und nicht extra für Forschungszwecke erzeugt wurden. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement hatte allerdings im September gefordert, die Stammzellen-Forschung in Deutschland unbegrenzt zuzulassen.
chg
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