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Zeugen verteidigen vor Ausschuss umstrittenen Volmer-Erlass

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Berlin, 14. Apr. – Der massenhafte Visa-Missbrauch an der deutschen Botschaft in Kiew zwischen 2000 und 2002 ist nach Ansicht eines hochrangigen Mitarbeiters des Auswärtigen Amts nicht auf den umstrittenen Volmer-Erlass zurückzuführen, wonach bei der Visa-Vergabe im Zweifel für die Reisefreiheit entschieden werden sollte.
Vielmehr habe es in den Auslandsbehörden an der ausreichenden Prüfung der Antragsteller nach ausländerrechtlichen Vorgaben gefehlt, sagte Matthias von Kummer am Donnerstagabend vor dem Ausschuss. Der Zeuge leitet seit September 2001 das für die Visa-Erteilung zuständige Referat im Auswärtigen Amt (AA).
Das Auswärtige Amt habe auf die ersten Missbrauchsfälle und Visumserschleichungen reagiert und die Zustände abgestellt, sagte er. So sei etwa Anfang 2002 eine verschärfte Prüfung in Kiew angeordnet worden. Im Juni desselben Jahres seien die Reiseschutzpässe in der Ukraine gestoppt und schließlich im März 2003 sämtliche Reiseschutzversicherungen weltweit nicht mehr akzeptiert worden. SPD-Obmann Olaf Scholz sprach ausgehend vom Erlass Anfang 2002 von einer “Kette nachfolgender Maßnahmen”, mit denen das Auswärtige Amt die Verhältnisse in Kiew in Ordnung gebracht habe. Zu Medienberichten, wonach noch 2004 Missbrauchsfälle an der deutschen Botschaft in Kiew vorgekommen seien, sagte Kummer, es lasse sich letztlich nicht komplett verhindern, dass ukrainische Kriminelle versuchten, an deutsche Visa zu gelangen.
Als weiterer Zeuge betonte Generalkonsul Bernd Westphal, der Volmer-Erlass vom März 2000 sei nicht als Wende in der deutschen Ausländerpolitik geplant gewesen. Vorausgegangen seien vielmehr Beschwerden an den Petitionsausschuss sowie Forderungen von Abgeordneten aller Fraktionen nach einem erleichterten Familiennachzug gewesen. Daraufhin habe Außenminister Joschka Fischer (Grüne) nach einer Hausbesprechung im November 1999 an seine Mitarbeiter die Weisung erteilt, Vorschläge für eine verbesserte Visapraxis zu machen. Ziel sei es gewesen, möglichst vielen Menschen die Chance auf eine legale Einreise zu ermöglichen. Dabei habe Fischer als Vorgabe genannt, dass die neue Praxis nicht zu Sicherheitsproblemen führen dürfe.
Westphal, der von 1996 bis September 2001 Leiter der für Visafragen zuständigen Stelle war, betonte zudem, dass Fischer und dessen Vorgänger Klaus Kinkel (FDP) in der Visa-Politik die gleiche Vorgabe gehabt hätten: “So viel Reisefreiheit wie möglich und so viel Sicherheit wie nötig.”
Der ehemalige Grundsatzreferent der Visa-Stelle, Stephan Grabherr, hatte vor dem Ausschuss deutlich gemacht, dass die Formel “Im Zweifel für die Reisefreiheit” in der ursprünglichen Vorlage seines Referats nicht enthalten gewesen sei, sondern erst nach einer Besprechung mit Fischer eingefügt wurde. Der CDU-Obmann Eckart von Klaeden äußerte daher die Vermutung, der Minister selbst habe den Satz eingefügt.

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