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1.000 Euro Schmerzensgeld: ARD-Journalist muss wegen Rippenstoß gegen Pegida-Frau zahlen

Das Verfahren gegen einen ARD-Journalisten, der einer Pegida-Demonstrantin eine Rippe gebrochen hatte, ist gegen 1.000 Euro Schmerzensgeld eingestellt worden. Als Begründung wurde die geringfügige Schuld des Angeklagten angeführt.

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Mehrere tausend Pegida-Anhänger feiern in Dresden das zweijährige Bestehen der islam- und fremndenfeindlichen Bewegung.

Foto: Oliver Killig/dpa

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Lesedauer: 3 Min.

„Das war kein unabsichtliches Geschubse oder eine Reaktion aus Angst in der Masse. Ihm ging es um Provokation“, erinnert sich Eileen V. im Gespräch mit „Junge Freiheit“ (JF).
Was war eigentlich passiert? Wie ein Zeuge gegenüber „JF“ schilderte war das Opfer, eine Mutter von zwei Kindern, im Februar 2016 zu einer Montags-Demonstration nach Dresden gekommen. Nach einem zwischenzeitlichen Umzug kehrten die Demonstranten zum Ort der Kundgebung zurück.

Wollte das Kamerateam bewusst provozieren?

In einem schmalen Durchgang zum Platz hatte sich ein Kamera-Team des NDR in Position gebracht, um die Ankommenden zu filmen. Da das Team mitten im Weg stand, mussten die Demonstranten nach links und rechts ausweichen. Dem Eindruck des Zeugen nach wollte das Kamerateam bewusst provozieren, um die Reaktionen von den Demonstranten filmen zu können.
Als Eileen V. an einem Journalisten vorbeigehen wollte, habe dieser einen Schritt auf sie zu gemacht und ihr seinen Ellenbogen in die Rippen gestoßen. Dabei brach er der Frau eine Rippe. Eine weitere Rippe brach an. Der Vorfall wurden von mehreren Demonstrationsteilnehmern bezeugt. Zudem stützte ein ärztliches Gutachten den Vorfall.
Aus Sicht des TV-Teams hieß es, es sei als „Lügenpresse“ beschimpft und bedrängt worden. Der Streit habe sich dann zu einer Rangelei entwickelt, in deren Verlauf die Frau den Stoß in die Rippen erhielt.

Richter verurteilte Journalisten gegen Freispruch von Staatsanwaltschaft und Verteidigung

Schließlich sprachen Verteidigung und Staatsanwalt den Angeklagten Wolfgang B. (50) im September 2016 frei. Nur der Richter war von der Schuld des Angeklagten überzeugt und verurteilte ihn in erster Instanz zu 60 Tagessätzen à  60 Euro, also insgesamt 3.600 Euro.
Der ARD-Journalist legte dagegen Einspruch ein. Nun sollte am Montag die Hauptverhandlung stattfinden. Die Staatsanwaltschaft einigte sich aber überraschend auf eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 1.000 Euro mit der Angeklagten. Eine Hauptverhandlung fand nicht statt.
Eigentlich hätte Eileen V. Wolfgang B. gern nochmals mit seinem Verhalten konfrontiert. Wie sie sagt, hätte sie sich auch „über eine Entschuldigung gefreut“. Man könne von einem gestandenen Mann doch erwarten, dass er wenigstens den Anstand hat, seinen Fehler einzugestehen, so V..
Der Journalist wurde, wie in der getroffenen Einigung steht, nicht vorbestraft. Zudem werde seine Attacke nicht in sein polizeiliches Führungszeugnis aufgenommen, da es sich bei der Strafe um weniger als 90 Tagessätze (nämlich 60 Tagessätze) handele, so der Bericht.
Updated: 2017-07-11_13-45-00

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