AfD hinterfragt Maskenwirkung: Wieviele Infektionen werden verhindert?
Am Anfang der Corona-Pandemie weigerte sich das Robert Koch-Institut, Mund-Nasen-Bedeckungen für die Bevölkerung zu empfehlen. Inzwischen gibt es die Maskenpflicht und über die Wirkungsweise der Maske unterschiedliche Auffassungen. Bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss am 12. November hakte der AfD-Politiker Detlev Spangenberg ganz konkret nach.

Eine Maske wirkt. Die Frage ist: Wie viel Prozent der Infektionen kann sie verhindern?
Foto: iStock
Am 18. November soll über die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes abgestimmt werden. Bereits am 12. November wurden Experten von den Abgeordneten des Gesundheitsausschusses angehört. Der Rechtsabteilungsleiter der Bundesärztekammer, Dr. Karsten Scholz, wurde von dem AfD-Abgeordneten Detlev Spangenberg konkret gefragt:
„Kann der Bürger nachvollziehen, wie viel Prozent der Infektionen die Maskenpflicht oder die Kontaktbeschränkung und so weiter verhindern?“
Scholz wies in seiner Antwort darauf hin, dass er sich als Rechtsexperte bei dieser Frage auf ein fremdes Gebiet begeben würde. Allerdings sei dies in der Bundesärztekammer viel diskutiert worden. Er verwies darauf, dass es sehr viele Studien gebe, die einen Wirksamkeitsnachweis der Mund-Nasen-Bedeckungen zeigen. Die Frage zu dem prozentualen Anteil sei jedoch „wissenschaftlich schwer nachzuweisen“.
In Frankreich habe man in einem Familienkontext Masken vergeben und geschaut, ob es dann mehr Grippeinfektionen gebe oder weniger.
„Das Problem ist, dass wir noch nicht ganz genau wissen, inwieweit es korreliert mit der Zahl der Höhe der Infektiosität“, sagte Scholz.
Aus wissenschaftlicher Sicht müsse man eine randomisierte Studie machen, bei der in einer Region bestimmte Patienten oder Bürger eine Maske tragen, während andere Personen keine Maske tragen. Dies wäre „ethisch sicherlich schwierig, und dürfte nach dem Berufsrecht einer Beratung durch die Ethikkommission“.
Aber, so Scholz, es gebe gute Erkenntnisse, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung hilfreich sei, weil sie nach seinen Informationen auf der einen Seite das Ausstoßen von infektiösen Partikeln und damit Aerosolbildung und auf der anderen Seite möglicherweise beim Einatmen die Aufnahme dieser gefährlichen Viren verhindern könne. Dass man einen prozentualen Anteil benennt, sei jedoch nicht möglich.
Masken helfen nicht alleine
Der Sprecher des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Dr. Bernhard Bornhofen, führte aus: „Bezüglich der Maskenpflicht kann ich sagen, dass wir hier im Kampf sind jeden Tag.“ Man selber würde keine epidemiologischen Studien durchführen, „sondern wir sind darauf angewiesen, dass wir diese von Epidemiologen bekommen“.
Nach seiner Erfahrung helfen die Masken. Darum habe man sie in den Schulen eingeführt und gute Ergebnisse erzielt. „Natürlich helfen die Masken nicht alleine“, erklärte Bornhofen. „Wenn man in einem Raum sitzt, der voller Aerosole mit Viren und voller Partikel ist, dann schützt eine normale Verbrauchsmaske nicht zu 100 Prozent.“ Deswegen werde gelüftet. Doch das werde zunehmend schwieriger, je kälter und dunkler es werde.
Bezüglich der kontaktreduzierenden Maßnahmen gebe es schon lange Erkenntnisse. „Ich selber war lange im Beirat beim RKI, wo es um die Influenza ging. Wir haben zusammen die Pandemiepläne entwickelt, die im Internet zur Verfügung stehen“, teilte Bornhofen mit. Schon damals hätten Studien gezeigt, dass die Verminderung von Kontakten etwas bringt.
Seit längerer Zeit werde diskutiert, ob Ärzte Hochrisikogruppen FFP2-Masken verordnen können, hieß es von der Bundesärztekammer. Dies könne durchaus sinnvoll und hilfreich sein. „Wir geben aber zu bedenken, dass klargestellt sein muss, dass dieses dann auf jeden Fall durch Krankenkassen finanziert wird.“
Und man sollte prüfen, ob man dann möglicherweise in den Regelungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung noch klarstellt, „dass hier keine Regresse stattfinden“. Das mache man auch beim Kauf von Impfstoffen, wenn dort etwas mehr bestellt worden sind.
Abstimmung am 18. November
Über die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes und über den dritten „Bevölkerungsschutzpaket“ soll am 18. November eine Stunde lang (zweite und dritte Lesung) debattiert und sodann abgestimmt werden. Abgestimmt wird auch über fünf Anträge der AfD sowie jeweils einen Antrag der FDP, der Linken und Bündnis 90/Die Grünen.
Der Termin wurde auf 12 Uhr vorverlegt. Nach Epoch Times vorliegenden Informationen sind Protestaktionen gegen das Gesetz in Berlin geplant. So ist im Internet auch eine Petition zu finden, mit der an Abgeordnete appelliert wird, gegen das das Gesetz zu stimmen, um eine „Aushebelung der Grundrechte“ zu vermeiden.
Das Kurzprotokoll der Sitzung des Gesundheitsausschusses kann hier eingesehen werden.
Am 11. November, einen Tag vor der Anhörung, wurde dem Ausschuss neuer Entwurf des Gesetzes vorgelegt. Die nachfolgenden Stellungnahmen der vom Gesundheitsausschuss angehörten Organisationen und Einzelsachverständigen waren zuvor eingereicht worden:
Aktuelle Artikel des Autors
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.