Revision abgelehnt: Ehefrau angebrannt, gelöscht, fürs Leben gezeichnet – BGH bestätigt 14,5 Jahre Haft für Haci Ahmet Ü.
Es sollte kein Ehrenmord werden. Doch sie sollte mit den Folgen leben. Eiskalt plante er die Tat: Er übergoss sie mit Benzin, zündete sie an und löschte sie kurz darauf wieder - um sie fürs Leben zu zeichnen. Der Bundesgerichtshof lehnte die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt ab, wie Karlsruhe jetzt informierte.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Foto: Uli Deck/dpa
„Der Angeklagte hat die Verletzung materiellen Rechts beanstandet. Die daraufhin veranlasste Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler ergeben. Das landgerichtliche Urteil ist damit rechtskräftig.”
Revision abgelehnt
„Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landesgerichts Darmstadt vom 21. Juni 2017 verworfen, durch das dieser wegen besonders schwerer Brandstiftung und schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden ist.”
(BGH Karlsruhe)
Nachdem die Frau “rasch in Flammen” stand, schloss der Angeklagte die Tür, damit ihm die brennende und laut um Hilfe schreiende Frau nicht folgen könne. Kurz darauf begab er sich zur Löschaktion, öffnete die Tür, warf ihr eine Decke über und brachte sie ins Badezimmer, wo er sie mit Wasser löschte.
„Die Geschädigte trug schwerste Verletzungen davon. Sie musste reanimiert werden, lag 53 Tage im Koma und weitere zwei Monate auf der Intensivstation. Nach mehr als 30 Operationen ist sie seither an einen Rollstuhl gefesselt.”
(BGH Karlsruhe)
Die Überprüfung des Urteils von Darmstadt ergab keine Rechtsfehler.
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