Bundestag: AfD fordert Verbot der Antifa – Maier: Rechtsstaatliche Ordnung muss durchgesetzt werden

Symbolbild Antifa.
Foto: LOIC VENANCE/AFP/Getty Images
„Demokratie erhalten – Bundesweites Verbot der ,Antifa’ prüfen“ (19/20074) lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion, der am Freitag, 19. Juni 2020, auf der Tagesordnung des Plenums steht. Er soll nach einstündiger Aussprache zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen werden.
Namentlich abgestimmt wird über einen weiteren Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Antiextremistischer Grundkonsens in Politik und Gesellschaft – Rechtsstaat und Demokratie schützen – Antifa ächten“ (19/13521). Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/17197) vor.
Livestream der Debatte:
Erster Antrag der AfD
In ihrer Vorlage stellt die AfD den Linksextremismus „als eine der größten Bedrohungen für die zivile Gesellschaft, für demokratische Parteien, den Staat und seine Institutionen“ heraus. Viele straffälligen Extremisten, so die Abgeordneten, träten unter der Selbstbeschreibung als „Antifaschistische Aktion“, kurz „Antifa“ in Erscheinung.
Die Bundesregierung solle deshalb prüfen, ob in gegebenen Fällen die Voraussetzungen für ein Vereinsverbot von „Antifa“-Gruppierungen vorlägen. Gleiches solle, für ausschließlich lokal agierende Gruppen, auch auf Länderebene geprüft werden, schreibt die Fraktion. Ermittelt werden solle außerdem, „welche konkreten Personen, die dem linksextremistischen Spektrum zugeordnet werden müssen, sich im Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten oder den Strafgesetzen zuwider handeln“.
Abzustimmender Antrag der AfD
Die AfD verlangt in ihrem namentlich abzustimmenden Antrag (19/13521), dass sich das Parlament zu einem „antiextremistischen Grundkonsens“ bekennt und anerkennt, „dass der gesellschaftlichen Polarisierung nur effektiv begegnet werden kann, indem man sich gemeinsam und in glaubhafter Form gegen alle extremistischen Strömungen rechter, linker oder islamistischer Art einsetzt“.
Für einen „glaubwürdigen Kampf der Politik gegen gewalttätigen politischen Extremismus“ soll sich der Bundestag daher der Vorlage zufolge von „jeglichen Strömungen“ distanzieren, die das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip sowie das staatliche Gewaltmonopol ablehnen. Insbesondere sollen sich die Abgeordneten dazu nach dem Willen der AfD-Fraktion auch von Strömungen wie der „Antifa“ oder „Antifaschistischen Aktion“ distanzieren. (Deutscher Bundestag)
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