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Informationen Durchgestochen

„Compact“-Durchsuchung: Wer informierte die Presse? Innenministerium verärgert

Weil bereits während der Durchsuchungen die Presse vor Ort war, untersucht das Bundesinnenministerium den Verdacht, dass Informationen über die Razzia schon vorab an die Medien gedrungen waren.

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Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat das „Compact“-Magazin verboten.

Foto: Michael Kappeler/dpa

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Lesedauer: 2 Min.

Das Bundesinnenministerium geht dem Verdacht nach, dass Informationen über die Razzia gegen das rechtsextremistische „Compact“-Magazin am Dienstag vorab unbefugt an Medien weitergegeben wurden.
„Uns ärgert das, wenn vorher Informationen durchdringen“, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Mittwoch in Berlin. „Das ist nicht in Ordnung, dem wird auch nachgegangen.”
Vom Bundesinnenministerium seien diese Informationen nicht gegeben worden, betonte der Sprecher. Zugleich verwies er darauf, dass an der Razzia „viele Landesbehörden, viele Polizeibehörden, viele Verfassungsschutzämter“ beteiligt gewesen seien – dass also viele Menschen in diesen Behörden Kenntnis von dem bevorstehenden Einsatz hatten.
Am Dienstag hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) das „Compact“-Magazin verboten, weil dieses „ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ sei. Bei einer Razzia wurden Geschäftsräume von „Compact“ in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie Wohnungen von führenden Mitarbeitern, der Geschäftsführung und wesentlichen Anteilseignern durchsucht.

Presse schon während Durchsuchungen vor Ort

An einigen Orten der Durchsuchungen waren Pressefotografen anwesend, und einige Medien berichteten bereits kurz nach der offiziellen Bekanntgabe des Verbots am Dienstag gegen 06:45 Uhr sehr ausführlich über den Einsatz.
Dies hatte die Frage laut werden lassen, ob Informationen über die bevorstehenden Einsätze gezielt an ausgewählte Medien durchgestochen worden sein könnten.
Faesers Sprecher zeigte sich am Mittwoch des Weiteren überzeugt, dass die Verbotsverfügung einer möglichen gerichtlichen Überprüfung standhalten werde. „Diese ausführliche Verbotsverfügung kann natürlich gerichtlich überprüft werden, dagegen besteht Rechtsschutz“, sagte er.
Bereits mehrfach seien solche Verfügungen vor dem Bundesverwaltungsgericht überprüft worden. „Bisher hat das Bundesinnenministerium jedes Mal diese Verbotsverfügung sozusagen erfolgreich verteidigen können“, fügte er hinzu. (afp)

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