CSU: NetzDG trotz Änderung nicht praktikabel – Kritik nicht berücksichtigt
Wegen unklaren Rechtsbegriffen, kurzen Löschfristen und zu hohen Bußgeldern sollte das NetzDG erneut angepasst werden. Doch seien die Vorschläge von Kritikern nicht berücksichtigt wurden, kritisiert Iris Eberl (CSU) scharf.

Internet-Nutzerin vor dem Computer
Foto: über dts Nachrichtenagentur
Experten der CDU/CSU prüfen aktuell den neuen Entwurf des NetzDG. Beim Koalitionspartner ärgert man sich, dass kurz vor Ende der Legislaturperiode ein schlecht gemachter Entwurf vorgelegt werde, den die Koalition unter großem Zeitdruck erheblich verbessern müsse, so CSU-Rechtsexperte Alexander Hoffmann, zum Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Dies berichtet die „Jungen Freiheit“ (JF).
Fast einhellig hatten letzte Woche „die Rechtsexperten der quasi-öffentlichen Anhörung das Gesetz in seiner ursprünglichen Form als verfassungswidrig bezeichnet. In seinem detaillierten Gutachten kam der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages auf dasselbe Ergebnis“, so CSU-Bundestagsabgeordnete Iris Eberl zur „JF“.
Immer noch: Hohe Bußgelder und nur 24 Stunden zum Löschen
Doch nachdem der Gesetzesentwurf am Wochenende überarbeitet wurde seien die Argumente der Kritiker im neuen Entwurf des NetzDG kaum berücksichtigt.
„Der Eingriff in die Meinungsfreiheit bleibt bestehen. So ist zum Beispiel für die Löschung von offensichtlich rechtswidrigen Inhalten immer noch die kurze Frist von 24 Stunden vorgesehen“, sagte Eberl weiter.
„Die Netzwerke werden auch weiterhin Inhalte wegen der unbestimmten Rechtsbegriffe und der drohenden hohen Bußgelder löschen, die eben genau nicht reduziert wurden. Das Grundrecht auf die Verbreitung der freien Meinungsäußerung bleibt auf der Strecke“, warnte die CSU-Abgeordnete.
Verlängerung von Löschfrist irrelevant
Gleichzeitig seien die im Gesetzentwurf neu angedachten Ausnahmen mit Verlängerung der Löschfrist auf länger als sieben Tage nicht praktikabel und irrelevant.
Alexander Hoffmann bestätigt, dass Facebook, Twitter und YouTube in der Pflicht seien, Verantwortung für ihre Inhalte zu übernehmen und rechtswidrige Inhalte entfernen müssen. Dies sei jedoch bereits im Telemediengesetz festgelegt.
Doch geschah nach Androhungen gegen Facebook und Co. viele Jahre nichts. Nun soll kurz „vor Ende der Legislaturperiode ein schlecht gemachter Gesetzentwurf unter großem Zeitdruck erheblich verbessern werden“.
„Damit ist die ohnehin schon beträchtliche Pannenliste des Bundesjustizministers noch länger geworden“, so Hoffmann.
Aktuelle Artikel des Autors
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.