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Deswegen wird ausreisepflichtiger 18-Jähriger nicht abgeschoben

Was hält die Hamburger Behörden davon ab, einen ausreisepflichtigen und zudem straffälligen 18-Jährigen in seine Heimat Marokko abzuschieben?

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Symbolfoto: Hamburger Kiez

Foto: Alexander Hassenstein / Getty Images

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Lesedauer: 1 Min.

Noch vor zwei Tagen soll der 18-jährige Marokkaner eine 22-Jährige sexuell belästigt haben. Aber unabhängig von der Schuldfrage in diesem Fall ist er bereits ausreisepflichtig, so Norbert Smekal, Sprecher der Hamburger Ausländerbehörde.
Warum aber befindet er sich immer noch im Land? Dies liege, so die Ausländerbehörde in Hamburg, definitiv an fehlenden Papieren aus dem Heimatland.
Dies ginge aus der Akte des Mannes hervor, in die man von Polizei und Staatsanwaltschaft Einblick erhalten habe.
„Es fehlen die Papiere”, so Smekal. Dies sei der einzige Grund, warum er noch hier ist. Auf diese Papiere würde man allerdings wohl noch länger warten können.
Die sogenannten Maghreb-Staaten tun sich erfahrungsgemäß sehr schwer damit Papiere auszustellen. Sie verlangen Beweise dafür, dass die Abschiebepflichtigen tatsächlich aus ihrem Land kommen.
Vor allem, wenn diese Person staffällig ist, haben die drei nordwestafrikanischen Staaten keinerlei Interesse daran sie wieder zurückzunehmen. (dk)

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