„Deutschland ist vielfältiges Einwanderungsland“ soll ins Grundgesetz – Integrationsgipfel “Abschaffung der alten Bundesrepublik”?
„Deutschland ist ein vielfältiges Einwanderungsland“. Dieser Satz soll im Grundgesetz verankert werden, wenn es nach einigen Teilnehmern des Integrationsgipfels 2016 in Berlin geht. Einwanderungskritikerin Vera Lengsfeld (CDU) spricht von einem "Staatsstreich" und sieht in den Vorschlägen den Beginn der „Abschaffung der alten Bundesrepublik“.

Innenminister Thomas de Maizière neben einer Asylbewerberin aus Afghanistan in einem Berliner Klassenzimmer am 11. November 2016.
Foto: Sean Gallup/Getty Images
„„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein vielfältiges Einwanderungsland. Sie fördert die gleichberechtigte Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Integration aller Menschen.“
Impulspapier der Migrant*innen- Organisationen zur Teilhabe an der Einwanderungsgesellschaft
Veränderungsziel 1: Vielfalt und Teilhabe als gelebte Grundüberzeugungen
- Aufnahme eines neuen Staatsziels ins Grundgesetz als Art. 20b: “Die Bundesrepublik Deutschland ist ein vielfältiges Einwanderungsland. Sie fördert die gleichberechtigte Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Integration aller Menschen.” Dadurch wird in der Verfassung verankert, dass Deutschland ein vielfältiges Einwanderungsland ist und alle staatlichen Ebenen zur Umsetzung dieses Staatsziels verpflichtet sind.
- Aufnahme einer neuen Gemeinschaftsaufgabe im Sinne von Art. 91a GG “Gleichberechtigte Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Integration”: Dies stellt sicher, dass der Bund bei der Rahmenplanung und Finanzierung dieser Ziele, auch im Sinne der Verbesserung der Lebensverhältnisse, die Länder unterstützt.
- Interkulturelle Öffnung wird Chefsache in Organisationen und Institutionen. Dies gelingt unter anderem durch die Festlegung als Führungsaufgabe, die Verknüpfung mit dem Kerngeschäft und Entwicklungszielen, der Festlegung von hauptverantwortlichen Fachstellen – wo möglich gesetzlich verpflichtend – und ein interkulturell orientiertes Qualitätsmanagement.
- Im Rahmen der Verabschiedung eines Bundespartizipations- und Integrationsgesetzes in 2017 soll die interkulturelle Öffnung verbindlich geregelt werden.
- Weitere Maßnahmenvorschläge des Impulspapiers: die Ausweitung von gesetzlichen Antidiskriminierungsregeln auf Ethnizität und positive Diskriminierung; gemeinsame Selbstverpflichtungen zur Leitbildentwicklung; die Einführung eines Checks der interkulturellen Öffnung in Gesetzgebungsverfahren (IKÖ-Check); Start von Pilotprojekten für Diversity Budgeting sowie ein Wettbewerb der Bundesregierung für Good Practice der interkulturellen Öffnung von Organisationen und Institutionen.
Veränderungsziel 2: Teilhabe bei der interkulturellen Öffnung
- Dem Beispiel des Nationalen Ethikrats folgend soll auf Bundesebene ein “Nationaler Rat zur interkulturellen Öffnung” – unter Beteiligung von Migrant*innenorganisationen – auf gesetzlicher Grundlage etabliert werden.
- Als wichtige Partner*innen im Prozess der interkulturellen Öffnung in der Einwanderungsgesellschaft sollen Migrant*innenorganisationen in ihrer Professionalisierung unterstützt werden. Es wird vorgeschlagen, dass der Bund dazu den Aufbau professioneller Organisationsstrukturen auf Bundesebene mit mindestens 10 Mio. Euro pro Jahr unterstützt, Länder eigene Finanzierungstöpfe einrichten sowie Ko-Finanzierungsanforderungen abgeschafft und Strukturförderungen in die Regelförderung überführt werden. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration soll die Professionalisierung fachlich eng begleiten.
- Im Zuge dieser Professionalisierung sollen sich interessierte Migrant*innenorganisationen zu Trägern der interkulturellen Organisationsentwicklung und von Antidiskriminierungsmaßnahmen zertifizieren lassen können, analog zum Prozess der Zertifizierung von Trägern der politischen Bildung. Dieser Zertifizierungsprozess wird mit einer dreijährigen Anschubfinanzierung unterstützt.
- Weitere Maßnahmenvorschläge: der Ausbau von Antidiskriminierungsbehörden zu Kompetenzzentren der interkulturellen Öffnung sowie die Einrichtung eines Expertengremiums zur Gestaltung von Integrationspolitik.
Mitentscheiden
Veränderungsziel 3: Gleichberechtigte Teilhabe in Entscheidungsfunktionen
Der Anteil von Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die Entscheidungsfunktionen in Organisationen und Institutionen wahrnehmen, hat sich deutlich erhöht.- Die Festlegung von Zielquoten-/ Korridoren für Führungskräfte quantifiziert den Veränderungsbedarf und macht ihn sichtbar. Die Bundesregierung geht hier – mit der Erhebung der Menschen mit Einwanderungsgeschichte in der Bundesverwaltung – bereits mit gutem Beispiel voran. In 2017 soll sie eine Umsetzungsstrategie entwickeln, mit dem Ziel, die Repräsentation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in der Bundesverwaltung proportional zum Bevölkerungsanteil zu verwirklichen. In dem Zusammenhang muss §5 des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) weiterentwickelt werden, auch um die Erfüllung von Zielquoten zu gewährleisten.
- Zur Förderung der Führungskräfteentwicklung soll die Bundesregierung unter Beteiligung der Migrant*innenorganisationen ein ressortübergreifendes Leadership-Programm für Führungskräfte mit Einwanderungsgeschichte entwickeln. Damit schafft die Bundesregierung ein Beispiel, das andere Großorganisationen und -institutionen übernehmen und für sich anpassen können.
- Aktivierende Anwerbekampagnen sollen in allen Sektoren ausgebaut und umgesetzt werden, um das aktuelle Repräsentationsdefizit (wie beispielsweise bei LehrerInnen) auszugleichen. Die Kampagne “Wir sind Bund” sollte weiter zielgruppengerecht ausgebaut werden.
- Weitere Maßnahmenvorschläge: einen besseren Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen u.a. durch Anonymisierung in Bewerbungsverfahren; Verankerung und Stärkung des politischen und zivilgesellschaftlichen Engagements von Menschen mit Einwanderungsgeschichte; die interkulturelle Öffnung im Medien-/Kulturbereich sowie die Einführung eines Diskriminierungsmonitorings am Arbeitsmarkt.
Veränderungsziel 4: Gleichberechtigte Teilhabe bei Leistungen
- Der Diskriminierungsschutz bei der Erbringung von Dienstleistungen muss insbesondere auf Länderebene verbessert werden – hier werden effektivere Regelungen, basierend auf bestehenden Entwürfen, gebraucht. Antidiskriminierungsstellen sollen auf Länderebene gestärkt und auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Landesantidiskriminierungsgesetze sollen den Diskriminierungsschutz verbessern. Auf Bundesebene ist die Antidiskriminierungsstelle in Gesetzesvorhaben einzubeziehen und mit den notwendigen Ressourcen auszustatten. Zudem sind Ombudsstellen mit Vertrauenspersonen der Migrant*innenorganisationen zu besetzen.
- Bund und Länder sollen sich auf einheitliche IKÖ-Standards einigen und deren Umsetzung Kennzahlenbasiert evaluieren.
- Die praxisnahe Forschung über Benachteiligungsstrukturen in Organisationen und Institutionen ist zu stärken, die entsprechenden Gelder sind für den Bundeshaushalt 2018 vorzusehen.
- Weitere Maßnahmenvorschläge: interkulturelle Öffnung als Teil von Zertifizierungen berücksichtigen; Einsatz von interkulturellen Lotsen und Mediation; Erhöhung der Aufmerksamkeit für mehrsprachige Informationsangebote; die bundesweite Einführung von kommunalen Dolmetscherdiensten; die Verstetigung der Angebote und Strukturen der Flüchtlingshilfe und Ausbau der Selbstorganisation geflüchteter Menschen.
AUSBLICK UND NÄCHSTE SCHRITTE
- Die Vorstellung des Papiers auf dem Integrationsgipfel 2016 verstehen wir als Impuls für einen auf Dauer angelegten, gesteuerten Prozess und strukturierten Dialog von Migrant*innenorganisationen und Bundesregierung zu diesem Thema.
- Mit den erarbeiteten Vorschlägen werden wir aktiv auf andere Organisationen aus Politik und Zivilgesellschaft – zum Beispiel Landesregierungen, Partei- und Verbandsvorsitzende – zugehen und Umsetzungsmöglichkeiten diskutieren.
- Zudem soll analog zur Deutschen Islam Konferenz in 2017 eine interministerielle Konferenz begründet werden. Diese hätte die Aufgabe, im Austausch mit Migrant*innenorganisationen die vorgeschlagenen Veränderungsziele und Maßnahmen zu prüfen und konkrete Verabredungen zu treffen, was davon bis zu welchem Zeitpunkt, wie und durch wen umgesetzt werden kann. Dabei sind weitere Organisationen und Institutionen je nach Aufgabenstellung einzubeziehen. Im Ergebnis soll ein gemeinsames Umsetzungspapier dieser interministeriellen Konferenz und der Migrant*innenorganisationen in 2017 vorgelegt werden.
Mitzeichnende Organisationen
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