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Mit namentlicher Abstimmung

[Live] Bundeskanzler stellt Vertrauensfrage im Bundestag

Mit der Vertrauensfrage will der Bundeskanzler nach dem Ampel-Aus den Weg frei machen für Neuwahlen.

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Lesedauer: 1 Min.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat am Mittwoch, 11. Dezember 2024. in einem Antrag die Vertrauensfrage gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes gestellt. Artikel 68 sieht vor, dass zwischen dem Antrag und der Abstimmung darüber mindestens 48 Stunden liegen müssen. Der Bundestag tritt am Montag, 16. Dezember 2024, zu einer Sondersitzung zusammen, um über den Antrag zu beraten.

Erklärung des Kanzlers, Aussprache und Abstimmung

Zunächst wird der Bundeskanzler eine rund 25-minütige Erklärung zur Vertrauensfrage abgeben. Es schließt sich eine rund zweistündige Aussprache an, ehe über den Antrag des Bundeskanzlers namentlich abgestimmt werden soll.

Bei der folgenden namentlichen Abstimmung müsste die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages Scholz das Vertrauen aussprechen, wovon nach dem Auseinanderbrechen der Ampelkoalition nicht auszugehen ist. Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier kann dann auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen 21 Tagen den Bundestag auflösen. Als Termin für die Neuwahl des Bundestages wird bislang der 23. Februar 2025 genannt. (bundestag)

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