Brandenburg
Erstmals Arbeitsverbot für Ungeimpfte durchgesetzt – AfD warnt vor Pflegenotstand
Ende Juni wurden erstmals in Brandenburg Beschäftigungsverbote für ungeimpfte Mitarbeiter erteilt. Zwei Pflegekräfte verlieren ihren Job, da der Landkreis keinen Grund für eine Ausnahme von der Impfpflicht sehe: Die Versorgungssicherheit der Einrichtung sei nicht gefährdet. AfD-Politiker warnen vor einer weiteren Verschärfung des Pflegenotstands.

Ein Pfleger schiebt einen Rollstuhl. Symbolbild.
Foto: Peter Steffen/dpa
Weil sie sich nicht gegen SARS-CoV-2 impfen lassen wollen, haben zwei Pflegekräfte im Landkreis Oder-Spree ihren Arbeitsplatz verloren. Damit wurden erstmals in Brandenburg im Rahmen der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für ungeimpfte Mitarbeiter in der Gesundheitsbranche verhängt. Zuerst hatte die „Märkische Oderzeitung“ darüber berichtet.
Die Kreisverwaltung Oder-Spree habe die Entscheidung unter anderem damit begründet, dass die betroffenen Mitarbeiter weder die geforderten Impfnachweise vorlegen konnten noch signalisiert hätten, sich künftig impfen zu lassen. Zudem liege keine Gefährdung der Versorgungssicherheit vor, da die Einrichtung geeignetes Ersatzpersonal gefunden habe. Somit bestehe kein Grund für eine weitere Ausnahme von der Impfpflicht.
Versorgungssicherheit hat „oberste Priorität“
Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht gilt bundesweit seit dem 15. März 2022. Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter, die als „nicht immunisiert“ gelten, dem Gesundheitsamt zu melden. In Brandenburg wurden bis Ende Juni 8.655 Mitarbeiter in diesem Zusammenhang gemeldet.
Ob Tätigkeits- oder Betretungsverbote ausgesprochen werden, liegt dann im Ermessen der Gesundheitsämter. Dem liegt ein mehrstufiges Verfahren zugrunde. Die „Sicherstellung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung in allen Regionen“ habe dabei oberste Priorität, hatte Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) vor Inkrafttreten der Teil-Impfpflicht erklärt.
Tätigkeitsverbot verschärft Pflegenotstand
Die gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Dr. Daniela Oeynhausen, äußerte sich empört über die Betretungsverbote für die beiden Pflegemitarbeiter. Sie verweist dabei auf eine Plenumssitzung der Regierungskoalition, die die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Juni „de facto ausgesetzt“ habe.
„Das Vorgehen des Landkreises Oder-Spree erschüttert mich zutiefst: Jetzt kostete dieses längst überholte Gesetz zwei Mitarbeiter ihren Job. Erst Sonntagsreden halten, dann Pflegekräfte vor die Tür setzen, wenn sie von ihren Grundrechten Gebrauch machen: So geht man nicht mit dringend benötigten Fachkräften um!“
Sie forderte das zuständige Gesundheitsamt dazu auf, „die Beschäftigungsverbote sofort zurückzunehmen.“
Angesichts des bereits vor der Corona-Krise bestehenden Personalmangels warnte Dr. Hans-Christoph Berndt, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, vor einer Verschärfung des Pflegenotstands und fordert die Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.
„Ich appelliere an die Landesregierung, sich unverzüglich im Bund für die Abschaffung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einzusetzen. Ansonsten droht eine weitere Verschärfung des Pflegenotstands in Brandenburg. Und das hausgemacht durch eine völlig verfehlte Gesundheitspolitik der Regierung.“ (dl)
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