CO2-Emissionen
EU-Kommission: Kraftstoffsteuer für Klimaschutz – außer für Privatjets und Frachtflüge
Um das Klimaschutzziel von 2030 zu erreichen, sollen ab 2023 umweltschädliche Kraftstoffe für Flugzeuge nachhaltig besteuert werden.

Business-Jets sollen von der Kraftsteuer ausgenommen werden.
Foto: iStock
Am 14. Juli will die EU-Kommission ihren Entwurf zur Überarbeitung der Energiesteuer-Richtlinie aus dem Jahr 2003 vorlegen. Dem Entwurf zufolge soll es einen EU-weiten Mindeststeuersatz für umweltschädliche Kraftstoffe geben, berichtet der „Österreichische Rundfunk“ („ORF“).
Bei Passagierflügen soll der Mindeststeuersatz schrittweise ab 2023 eingeführt werden. Um gleichzeitig den Bedarf für nachhaltigen Kraftstoff anzukurbeln, wird die EU-Kommission für die Fluggesellschaften einen vorgeschriebenen Mindestanteil definieren, den sie bei jeder Tankfüllung beziehen müssen.
Besitzer von Privatjets zahlen keine Kraftstoffsteuer
„Argus Media“ zufolge schlägt Brüssel vor, Privatjets und Frachtflüge von der geplanten EU-Kraftstoffsteuer auszunehmen.
Privatjets werden dann neu als „Geschäftsluftfahrt“ klassifiziert. Da die Jets von Unternehmen genutzt werden, um privat Passagiere oder Güter zu befördern – was als „Hilfsmittel für die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit“ definiert wird – gelten sie als eine „Variante des kommerziellen Frachtflugzeugs“.
Da die Treibstoffbesteuerung sie wirtschaftlich benachteiligen könnte, werden die Frachtfluggesellschaften der EU ebenfalls davon ausgenommen. Ausländische Konkurrenten, die innerhalb der EU Transporte ausführen, sind aufgrund eines Abkommens von der Besteuerung befreit.
Eine weitere Ausnahmeregelung gilt für „Vergnügungsflüge“, bei denen ein Flugzeug für „persönliche oder Freizeitzwecke“ genutzt wird, die nicht mit einer geschäftlichen oder beruflichen Nutzung verbunden sind.
Kritisch sieht das der Luftfahrtdirektor Andrew Murphy. Er war Mitverfasser eines Berichts, aus dem hervorging, dass die CO2-Emissionen von Privatjets in Europa zwischen 2005 und 2019 um 31 Prozent gestiegen sind. Murphy hat sich für eine Treibstoffsteuer im oftmals „Freizeit getriebenen“ Privatjet-Sektor ausgesprochen.
Flugzeuge können Kerosinsteuer der EU umgehen
Airlines for Europe (A4E) merkt an, dass die Fixierung von Mindeststeuersätzen zu Wettbewerbsverzerrungen bei Passagierflugzeugen führen könnte: Es sei nicht schwer für Fluglinienbetreiber, die Flugzeuge mit überschüssigem Treibstoff von außerhalb der EU zu betanken. Somit könnte die Kerosinsteuer der EU umgangen werden.
Der Branchenverband kritisiert weiter, dass Fluggesellschaften sich bereits an einem oder mehreren Programmen zur CO₂-Reduzierung beteiligten und durch die Energiebesteuerung zusätzlich belastet würden.
Der Entwurf kann sich bis zum 14. Juli noch ändern. Die Anpassung der Steuersätze muss von allen 27 EU-Ländern angenommen werden. (nw)
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