Logo Epoch Times

EuGH-Urteil zur Speicherung von IP-Adressen auf Internetseiten des Bundes

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündet am Mittwoch (9.30 Uhr), ob der Bund die Protokolldaten von Besuchern seiner Internetseiten speichern darf, angeblich um Hacker-Angriffe besser verfolgen zu können.

top-article-image

Symbolfoto

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/Symbol/dpa

author-image
Artikel teilen

Lesedauer: 1 Min.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündet am Mittwoch (9.30 Uhr), ob der Bund die Protokolldaten von Besuchern seiner Internetseiten speichern darf, um Hacker-Angriffe besser verfolgen zu können. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte den Luxemburger Richtern diese Frage auf die Klage des Kieler Piraten-Politikers Patrick Breyer vorgelegt.
Der Generalanwalt des Gerichtshofs hatte dafür plädiert, dass solche sogenannten dynamischen IP-Adressen unter die Datenschutzrichtlinie fallen sollten, wenn der Internet-Besucher über weitere Daten identifiziert werden könne. Allerdings habe die Bundesregierung ein berechtigtes Interesse, die IP-Adressen zu der Abwehr und Strafverfolgung von Hacker-Angriffen zu nutzen. Der EuGH folgt zumeist den Empfehlungen seiner Generalanwälte. (afp/dk)
 

Kommentare

Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.