Der junge Täter war den Behörden hinlänglich bekannt: Diebstahl, räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung … Und dann der
Angriff auf die junge Deutsch-Türkin, die nach einem Schlag des Serben stürzte, mit dem Kopf aufschlug, ins Koma fiel und Tage später an ihren Verletzungen verstarb.
Sanel M. (19) wurde nach Jugendstrafrecht wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren Haft verurteilt. Seine dreijährige Haftstrafe würde im November 2017 enden oder schon vorzeitig in diesem Jahr, wie üblich bei Jugendstrafen. Im Jugendstrafrecht ist es durchaus üblich, dass junge Täter nach Verbüßen von zwei Dritteln ihrer Haftstrafe vorzeitig entlassen werden, berichtet die
“Bild”.
Abschiebung nach Serbien
Für den damals achtzehnjährigen Serben, der den Tod der jungen Lehramtsstudentin zu verantworten hat, könnte dies im November diesen Jahres schon das Haftende bedeuten.
Allerdings beschloss jetzt die Offenbacher Ausländerbehörde, den jungen Serben in seine Heimat abzuschieben. Die Familie seines Opfers hofft, dass die Abschiebung abschrecke und es dadurch zu weniger Gewalt komme, so Tugces Bruder Dogus (26) zur “Bild”. Weiterhin wird der Täter mit einem zehnjährigen “Aufenthalts- und Wiedereinreiseverbot belegt” und bei Missachtung dessen verhaftet.
Die Ausländerbehörde begründete die Abschiebung des jungen Intensivtäters damit, dass dieser mit seinen zahlreichen begangenen Straftaten “die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gefährdet”.
Seit 2008 gibt es zwischen Deutschland und Serbien ein Rücknahmeabkommen.
Frauenrechtlerin kritisiert lasche deutsche Justiz
Nach Tugces Tod kritisierte die in Istanbul geborene und als Kind nach Deutschland gekommene Autorin und Frauenrechtlerin Seyran Ates die deutsche Justiz: “Im Jugendstrafrecht mit dieser ‘Du, Du’-Rechtsprechung und dem ‘Mach das nicht noch einmal’ kommen wir bei diesen Intensivstraftätern nicht weiter”, so die
Deutsch-Türkin im Interview mit dem “Compact”-Magazin.
„Diese jungen Menschen drehen sich um und lachen die Rechtsprechung aus. Sie lachen das System aus.”
(Seyran Ates, Frauenrechtlerin und Autorin)
Schon früh setzte sich Ates gegen häusliche Gewalt gegen türkische und kurdische Frauen ein. 1984 erschoss ein Auftragskiller der türkisch-nationalistischen “Grauen Wölfe” ihre Klientin Fatma E. und verletzte Ates lebensgefährlich. Der Mann wurde freigesprochen und soll bis heute in Berlin-Kreuzberg unbehelligt leben, so
“Wikipedia”.
Gewalt als muslimisches Erziehungskonzept
„ Man muss ja nicht immer auf die Religion abstellen, aber leider Gottes kommen aus diesem Milieu eben viele Straftäter. Wenn man das benennt, ist man sofort in der Rassistenecke.”
(Seyran Ates, deutsch-türkische Anwältin)
Die Rechtsanwältin Ates hält wenig von falscher Toleranz: “Wo Menschenrechte verletzt, und Grundwerte, wie die Gleichbehandlung von Mann und Frau unterwandert werden, muss der Staat Stellung beziehen! Und das Kopftuch ist kein Zeichen besonderer Gläubigkeit, sondern ein Symbol der Unterwerfung der Frauen unter die Männer”, zitiert die
“Emma” die heute 53-jährige Ates, die schon bald nach ihrer Ankunft 1969 in Deutschland in der Schule als “schlau, neugierig und rebellisch” galt.
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