Selbstbereicherung
Betrug mit Coronahilfen: Vier Gastronomen in München zu Haftstrafen verurteilt
Die Angeklagten legten umfassende Geständnisse ab, was ihnen erhebliche Strafmilderungen einbrachte.

Das Landgericht München I hat vier Gastronomen wegen Betrugs mit Coronahilfen zu Haftstrafen verurteilt.
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Das Landgericht München I hat vier Gastronomen wegen Betrugs mit Coronahilfen zu Haftstrafen zwischen zweieinhalb und viereinhalb Jahren verurteilt. Mit den insgesamt ausgezahlten 1,7 Millionen Euro hätten sich die Angeklagten persönlich bereichert, erklärte das Gericht am Donnerstag. So hätten sich zwei von ihnen mit dem Geld Luxusautos gekauft.
Die vier mit Gaststätten und in der Eventbranche tätigen Angeklagten hatten umfassende Geständnisse abgelegt, was die Verfahrensdauer auf sieben Verhandlungstage verkürzte und ihnen erhebliche Strafmilderungen einbrachte. Strafschärfend wertete das Gericht die hohe kriminelle Energie – die Millionenzahlungen hatten sie sich durch eine Vielzahl von Scheingeschäften und Scheinrechnungen erschlichen.
Die Vorsitzende Richterin urteilte, dass aber nicht zugunsten der Angeklagten gewertet werden könne, dass in der Coronapandemie staatliche Überbrückungshilfen vergleichsweise einfach zu erlangen waren und vorgesehene Sicherungssysteme – wie die Einschaltung von Steuerberatern als prüfenden Dritten – teilweise durch eigenes kriminelles Tun unterlaufen werden konnten.
Die Haftbefehle gegen drei der vier Verurteilten wurden nach dem Urteil unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Der Haftbefehl gegen den vierten Angeklagten war schon außer Vollzug.
(afp/red)
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