Heidelberg: Tötungsdelikt in Asylheim vorgetäuscht – Bewährungsstrafe für pakistanischen Jugendlichen
Am Freitag endete der dreitägige Gerichtsprozess um zwei unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus Pakistan, die einem unliebsamen Mitbewohner aus Syrien einen geplanten Mord anhängen wollten. Der 18-jährige Haupttäter wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, sein 15-jähriger Mittäter zu 80 Arbeitsstunden, so das Urteil des Landesgerichts Heidelberg.

Symbolbild Uli Deck/Symbolbild/dpa
Foto:
Ein hinterlistiger Plan …
… und seine Umsetzung
Der Syrer als Zeuge vor Gericht
Der pakistanische Mittäter …
Der Dolmetscher sprach vor Gericht mit dem 15-jährigen Mitangeklagten auf Urdu, der pakistanischen Amtssprache. Diese konnte der Jugendliche sprechen, aber nicht lesen. In der Koranschule in Pakistan wurde viel auswendig gelernt, weniger geschrieben. Für den 15-Jährigen steht fest: “Gott hat mir den Weg nach Deutschland gezeigt.”
In einer Jugendhilfeeinrichtung in Wilhelmsfeld hatte der Jugendliche ein Praktikum als Koch absolviert. “Das war der Wunsch meiner Eltern, über einen Beruf werde ich nachdenken, wenn ich lesen und schreiben gelernt habe”, erklärte der 15-Jährige.
… und der Haupttäter, sein Zimmerkollege
Laut Vertreterin der Rechtsmedizin wurde die Kopfwunde des 15-Jährigen diesem offenbar nach Absprache von seinem Zimmerkollegen im Schlaf zugefügt, sodass er nichts bis wenig wahrgenommen habe. Das Opfer habe auch laut Polizeiprotokoll wenig Abwehrverhalten gezeigt.
Die wechselnden Angaben des Beschuldigten zu seiner Familie bescherten ihm nicht übermäßig Glaubhaftigkeit vor Gericht. Die Angaben über das Alter der Eltern wechselten, mal zwischen 70 und 75 Jahre, dann wieder Mitte 50. Auch die Anzahl der Geschwister schwankte bei der Befragung.
Für die Urteilsfindung von Bedeutung war das tatsächliche Alter des Haupttäters, der bei seiner Registrierung in München sein Geburtsjahr mit 1998 angab. “In Pakistan interessiert ein Geburtsdatum niemand”, warf die Verteidigerin des Pakistani ein.
Immer wieder hatte es zu seinem Alter verschiedene Angaben in den Akten gegeben. Letztendlich und “nach Würdigung und Studium diverser Unterlagen und Dokumente” wurde sein Alter vom Gericht mit 18 Jahren angenommen.
“In Pakistan löst man Probleme selbst”
Der also offenbar 18-Jährige, der zurzeit in der Justizvollzugsanstalt für Jugendliche in Adelsheim einsitzt, ließ durch seine Verteidigerin erklären, dass er einen Fehler gemacht habe. In Pakistan seien die Denkstrukturen anders, dort würde man Probleme selbst lösen, hieß es. “Ich hätte das dem Syrer nicht in die Schuhe schieben dürfen.”
Als die Vorsitzende Richterin ihn nach seinen Berufswünschen befragte, teilte der Angeklagte mit, später einmal Polizist werden zu wollen.
Aktuelle Artikel des Autors
27. Januar 2025
Empörung über Lauterbachs „Nazi“-Post am Holocaust-Gedenktag
26. Januar 2025
New York: Urteil gegen Chinas kriminelle Helfer
24. Januar 2025
TV-Duelle: Merz will mit Weidel „Fetzen fliegen“ lassen
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.