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10. Februar: Innenminister will Gesetzentwurf zur Ausweis-App für Smartphones verabschieden

Weil der elektronische Personalausweis (eID) bislang nicht so weit verbreitet ist wie erhofft, will das Innenministerium den Ausweis aufs Smartphone hohlen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll am Mittwoch das Bundeskabinett passieren. Sowohl mögliche Endgeräte als auch Anwendungsfälle und die Akzeptanz in der Bevölkerung sind bisher gering.

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Demnächst nur noch online? Das Bundesinnenministerium möchte den elektronischen Identitätsnachweis (eID) aufs Smartphone holen, um Akzeptanz und Nutzung zu erhöhen.

Foto: Screenshot | Bundesministerium des Innern | Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

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Lesedauer: 3 Min.

Am Mittwoch, 10. Februar, möchte das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschieden, um den elektronischen Ausweis (eID) aufs Smartphone zu bringen. Anschließend soll der Bundestag über die Gesetzesänderungen tagen.
Zwar könne der elektronische Identitätsnachweis “derzeit unter Verwendung des Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels” durchgeführt werden und sei in seiner gegenwärtigen Form sehr sicher. “Seine Verbreitung ist jedoch hinter den Erwartungen zurückgeblieben“, schreibt das Bundesinnenministerium und hofft die Akzeptanz durch eine Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit zu steigern.

Ausreichend Endgeräte und Anwendungsfälle nötig

Konkret geht es darum, dass “Bürger ihren Online-Ausweis direkt im Smartphone speichern können”, berichtet “heise.de”. Galten bisher der Besitz des “Persos”, elektronischer Ausweiskarte oder Aufenthaltstitel sowie eine sechsstellige PIN als Sicherheitsmerkmale soll nun das Smartphone hinzukommen. Dabei sei jedoch zu beachten, dass die im Handy gespeicherten Daten weder missbraucht noch anderweitig abgegriffen werden können.
Smartphones, auf denen die neue Ausweis-App laufen soll, benötigen daher eine “substanzielle” Sicherheitsarchitektur nach eIDAS-Verordnung. Ein Großteil der mobilen Endgeräte sei damit jedoch ungeeignet.
Wie die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.V. (VITAKO) in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf feststellt, erfüllt dies lediglich Samsungs Galaxy S20-Modelle. Ein derartiges Gesetz dürfe jedoch nicht zur einseitigen Bevorzugung eines Herstellers beitragen.
Damit das Vorhaben – und die Kosten von jährlich über 26 Millionen Euro (exklusive Entwicklungskosten) – erfolgreich sind, verweist VITAKO zudem auf “ausreichend relevante Anwendungsfälle”. Bestehende manuelle Verfahren künftig nur noch online anzubieten, könnte dabei zwar schnell die Zahl der Anwendungsfälle, aber auch den Unmut der Bürger steigern.

Identitätsnachweis per Smartphone für 60 Prozent “zu unsicher”

Unklar sei zudem wie lange der Smartphone-Ausweis gültig sein soll. VITAKO schreibt:
„Der neue § 10a Personalausweisgesetz regelt in Abs. 2 (Seite 5) eine maximale Gültigkeitsdauer des elektronischen Identitätsnachweises von 5 Jahren. In der Erläuterung auf Seite 17 steht eine Gültigkeitsdauer von max. 10 Jahren.”
Gleichzeitig gibt die Arbeitsgemeinschaft zu bedenken, “dass normalerweise mobile Endgeräte in Deutschland nach einer Nutzungsdauer von 2 bis 4 Jahren ausgetauscht werden.” Werden Geräte anschließend verkauft (oder an Kinder weitergegeben), ergibt sich damit die Frage, was mit den gespeicherten Daten passiert.
Eine live-Umfrage auf “heise.de” mit bislang knapp 6.000 Stimmen (9. 2., 11 Uhr) zeigt deutliche Abneigung. Über 60 Prozent der Leser ist ein Identitätsausweis auf ihrem Smartphone zu unsicher. Etwa 30 Prozent sehen darin eine mögliche Erleichterung. (ts)

Live-Umfrage auf heise.de: Wünschen Sie sich den Identitätsnachweis per Smartphone?

Foto: Screenshot/heise.de

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