Heimliche Durchsuchungen
Zwei Rückschläge für Faeser in zwei Tagen: Justizminister erteilt „Schnüffel-Gesetz” Absage
Bundesjustizminister Buschmann will das Vorhaben aus dem Innenministerium, dem BKA heimliche Durchsuchungen von Wohnungen zu erlauben, mit allen Mitteln verhindern. Am Tag zuvor wurde das von der Innenministerin Verhängte Verbot gegen das Compact-Magazin vom Bundesverwaltungsgericht vorläufig ausgesetzt.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wird den Vorschlag aus dem Haus den Innenministeriums nicht unterstützen – sondern stoppen.
Foto: via dts
In der Ampel-Koalition gibt es ein neues Streitthema: Justizminister Marco Buschmann (FDP) erteilte am 15. August den Plänen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) für erweiterte Befugnisse für das Bundeskriminalamt eine klare Absage.
Einen Tag zuvor, am 14. August, erwirkten die Anwälte des Magazins „Compact“ eine Aussetzung des Verbotsverfahrens. Die klare Absage von Buschmann gegen die von Faeser beabsichtigte Änderung für heimliche Durchsuchungen stellt die zweite heftige Kritik am Handeln der Innenministerin innerhalb von zwei Tagen dar.
Gegenüber der „Bild“ kritisierte der FDP-Politiker insbesondere die Überlegungen zur leichteren Durchsuchung von Privatwohnungen. „Es wird keine Befugnisse zum heimlichen Schnüffeln in Wohnungen geben“, sagte Buschmann. „Im Staat des Grundgesetzes machen wir so etwas nicht. Das wäre ein absoluter Tabubruch.”
Buschmann will die Pläne stoppen
Faesers Gesetzentwurf sieht Berichten zufolge vor, dem BKA zur besseren Terrorabwehr verdeckte Durchsuchungen von Wohnungen und den heimlichen Einsatz von Spähsoftware zu erlauben. Buschmann erklärte, er werde diese Pläne stoppen.
„Als Verfassungsminister lehne ich solche Ideen ab“, sagte Buschmann der „Bild“. „Sollte jemand das ernsthaft vorschlagen wollen, wird ein solcher Vorschlag weder das Kabinett passieren, noch wird es eine Mehrheit im Parlament dafür geben.”
Normalerweise muss die Polizei bei Wohnungsdurchsuchungen den Beschuldigten und die Straftat nennen sowie angeben, was gefunden werden soll.
Sie muss einen entsprechenden Antrag dann der Staatsanwaltschaft vorlegen, die ihn wiederum beim zuständigen Ermittlungsrichter stellt. Der Betroffene muss informiert werden. Ausnahmen sind lediglich bei Gefahr im Verzug möglich.
66-seitiger Referentenentwurf des Innenministeriums
Die SZ hatte diese Wochen über einen 66-seitigen Referentenentwurf aus dem Innenministerium geschrieben, wonach das Ressort von Nancy Faeser (SPD) dem Bundeskriminalamt auch heimliche Durchsuchungen von Wohnungen erlauben will, was bislang verboten ist.
So sieht der Entwurf vor, dass zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus Ermittler verdeckt Wohnungen betreten dürfen, entweder um dort eine Online-Durchsuchung und Telekommunikationsüberwachung oder eine Hausdurchsuchung vorzunehmen. (dts/red)
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