Lockdown 2.0: Bundespolizei soll Infizierte melden und Maskenverweigerer sanktionieren
Mit dem zweiten Lockdown für Deutschland in der Corona-Pandemie setzt die Bundesregierung neue Akzente. Die Bundespolizei wird zur Überwachung der Maßnahmen eingesetzt. Auch sollen Personen mit Infektionsmerkmalen den Gesundheitsämtern gemeldet werden.

Bundespolizei im Einsatz.
Foto: iStock
Bisher hatte die Bundespolizei hauptsächlich Flugblätter an Einreisende verteilt, um sie auf die geltenden Hygieneregeln hinzuweisen. Nun sollen sie bei den verdachtsunabhängigen Kontrollen auch Ausschau nach Corona-Infizierten halten und diese an das zuständige Gesundheitsamt melden.
So lautet nach Angaben des “Spiegel” eine interne Dienstanweisung. Die rund 50.000 Bundespolizisten hätten dem Bericht nach Kapazitäten frei – aufgrund von weniger Einreisekontrollen und mangels Einsatz in Fußballstadien und bei Großveranstaltungen.
Dazu werden die Beamten auch verstärkt in Fernzügen und auf Bahnhöfen die Maskenpflicht kontrollieren und bei Verweigerung ein Bußgeldverfahren eröffnen. Zudem soll es verdachtsunabhängige Kontrollen im Grenzbereich geben.
Mit den verschärften Kontrollen sollen die Bürger zu mehr Corona-Disziplin erzogen und die zweite Corona-Welle in Deutschland abgebremst werden. Horst Seehofer, Bundesinnenminister, erklärt:
„Die Kontrolle der Maßnahmen ist entscheidend für den Erfolg der neuen Regelungen.”
Dies sagte Seehofer bereits am Mittwoch vergangener Woche, noch bevor der neue Lockdown offiziell bekannt gegeben worden war.
Seehofer setzt Bundespolizei zur Corona-Kontrolle ein
Zur Kontrolle der Umsetzung der neuen Maßnahmen der Bundesregierung wird Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die Bundespolizei einsetzen. Nach Angaben des Ministeriums über den Kurznachrichtendienst Twitter werden Tausende Bundespolizisten in Absprache mit den Ländern “in Großstädten, Hotspots & verstärkt bei der Einreise an Flughäfen, Bahnhöfen & auf Straßen im Grenzraum” die Einhaltung der Corona-Maßnahmen überwachen.
Mit verdachtsunabhängigen Personenkontrollen, sogenannten Schleierfahndungen, soll die Einhaltung der Quarantänepflicht für Rückkehrer aus ausländischen Risikogebieten an den deutschen Grenzen überprüft werden, sagte Seehofer der “Bild”-Zeitung.
Ab 8. November gilt eine Pflichtquarantäne von zehn Tagen für Rückkehrer aus Risikogebieten, die “frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise” durch einen Negativ-Test auf Corona abgebrochen werden kann. Laut Seehofer würden die verdachtsunabhängigen Kontrollen “insbesondere im grenznahen Bereich” gemacht werden – der Radius: 30 Kilometer.
Arbeiten und Lehren geht weiter
Lehreinrichtungen, wie Schulen, bleiben offen. Auch Fabriken können weiterarbeiten. Zur Unterstützung der Werktätigen bleiben auch die Kitas offen. Private Kontakte sollen jedoch weitgehend eingeschränkt werden. Nur Menschen aus zwei Haushalten dürfen sich noch im Freien treffen, begrenzt auf maximal zehn Personen – Gültigkeit ab sofort.
Das Beschlusspapier outet feiernde Personengruppen auf öffentlichen Plätzen und in Wohnungen oder anderen privaten Einrichtungen als “inakzeptabel”. Auf private Reisen soll weitgehend verzichtet werden, auch auf überregionale Tagesausflüge. Vereinssport, Schwimmbäder und Fitnessstudios sind ebenfalls out. Lediglich Joggen und anderer Individualsport sind begrenzt noch erlaubt.
Bundeskanzlerin Angela Merkel ordnete die neue Corona-Maßnahme nach einer Videokonferenz mit den 16 Länderchefs am Mittwoch an, unter anderem die Schließung gastronomischer Betriebe und Freizeiteinrichtungen, vorerst für November. Betroffen sind Theater, Oper, Kino, Freizeitparks, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Sportanlagen, Bars, Diskotheken, Kneipen und viele andere. Staatliche Unterstützung wird angekündigt. (sm)
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