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Lufthansa Pilotenstreik am Montag und Dienstag: Diese Rechte haben Kunden beim Airline-Streik mit Hotline und Alternativen

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Foto: Getty Images

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Lesedauer: 2 Min.

Die Vereinigung Cockpit (VC) kündigt heute für Montag, den 20.Oktober 2014, den Beginn weiterer Streiks an. Sie wird die Piloten der Lufthansa Passage von Montag, 20.10.2014, 13.00 Uhr bis Dienstag, 21.10.2014, 23.59 Uhr erneut zum Streik aufrufen.
Betroffen sein werden deutschlandweit alle Flüge der Lufthansa Passage mit Flugzeugen vom Typ Airbus 320-Family, Boeing 737 und Embraer.
Hier kann man nachsehen, ob der eigene Flug vom Streik betroffen ist!
Hier geht es zu den offiziellen Service-Seite der Lufthansa. Fragen zur Umbuchung von bestreikten Flügen werden beantwortet unter der
Hotline-Nummer
069 / 86 799 799. (Der Tarif ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.)
Im Falle eines Ausfalls kann man online oder im Callcenter den bestreikten Flug kostenlos stornieren oder umbuchen.
Alternativen: Bahn und Fernbusse
Bei Flugausfällen innerhalb Deutschlands kann man auch auf die Bahn ausweichen. Die Piloten achten darauf, dass sich ihre Streiks nicht mit denen der Lokführer überschneiden.
Bahn: Hier kann man Zugverbindungen finden.
Fernbusse: Außerdem sind Fernbusse eine kostengünstige Reisemöglichkeit. Die passende Verbindung von A nach B findet man zum Beispiel auf busliniensuche.de oder fernbusse.de. Mitfahrgelegenheiten: Alternative Reisemöglichkeiten mit dem Auto kann man auch unter mitfahrgelegenheit.de finden.
Bei Pilotenstreik besteht kein Schadensersatz-Anspruch
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Fluggesellschaften ihren Passagieren keine Entschädigung zahlen, wenn sie wegen eines Streiks einen Flug streichen. Bei einem Streik handele es sich um "außergewöhnliche Umstände", bei denen die Unternehmen nicht haften müssen. Voraussetzung ist, dass die Flüge wegen Ereignissen "außerhalb des Rahmens der normalen Betriebstätigkeit" ausfallen. Und da gehört ein Streik dazu.
Verpflegung und Übernachtung werden übernommen
Auch wenn kein Anspruch auf Schadensersatz besteht müssen Airlines nach EU-Fluggastrechteverordnung ihre Kunden betreuen, wenn diese nicht wie geplant am Ziel ankommen – unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle von Flügen verantwortlich ist. In diesem Fall hat man Recht auf Verpflegung und Getränke, falls sich der Flug auf einen anderen Tag verschiebt, werden Hotelkosten erstattet. (rf)

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