Lufthansa Pilotenstreik in Frankfurt: Morgen von 9 bis 17 Uhr keine Lufthansa-Langstreckenflüge! Service-Hotline, Kundenrechte und Reise-Alternativen

Foto: Pressefoto von Vereinigung Cockpit
Foto: Pressefoto von Vereinigung Cockpit
Schon wieder Pilotenstreik!
Die Vereinigung Cockpit (VC) plant für den morgigen Dienstag, den 16. September 2014 Arbeitskampfmaßnahmen bei der Lufthansa.
Die Piloten der Lufthansa werden am 16. September 2014 im Zeitraum von 9.00 – 17.00 Uhr Ortszeit auf Langstreckenflügen mit den Flugzeugtypen Airbus A380, Boeing B747, Airbus A330 und Airbus A340 die Arbeit niederlegen und keine Abflüge vom Flughafen Frankfurt durchführen. Mit diesem Streik soll ein neuer Tarifvertrag Übergangsversorgung erreicht werden.
Da das Lufthansa Management bisher kein kompromissfähiges Angebot vorgelegt hat, sehen wir uns zu diesen weiteren Maßnahmen gezwungen, so die Vereinigung Cockpit in ihrer Pressemitteilung.
Die Vereinigung Cockpit erklärt weiterhin, dass sie jederzeit einigungsbereit ist, um Streiks abzuwenden. Wir bedauern mögliche Unannehmlichkeiten für die Kunden der Lufthansa.
Hier kann man nachsehen, ob der eigene Flug vom Streik betroffen ist!
Hier geht es zu den offiziellen Service-Seite der Lufthansa. Fragen zur Umbuchung von bestreikten Flügen werden beantwortet unter der
Hotline-Nummer
069 / 86 799 799. (Der Tarif ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.)
Im Falle eines Ausfalls kann man online oder im Callcenter den bestreikten Flug kostenlos stornieren oder umbuchen.
Alternativen: Bahn und Fernbusse
Bei Flugausfällen innerhalb Deutschlands kann man auch auf die Bahn ausweichen. Die Piloten achten darauf, dass sich ihre Streiks nicht mit denen der Lokführer überschneiden.
Fernbusse: Außerdem sind Fernbusse eine kostengünstige Reisemöglichkeit. Die passende Verbindung von A nach B findet man zum Beispiel auf busliniensuche.de oder fernbusse.de. Mitfahrgelegenheiten: Alternative Reisemöglichkeiten mit dem Auto kann man auch unter mitfahrgelegenheit.de finden.
Bei Pilotenstreik besteht kein Schadensersatz-Anspruch
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Fluggesellschaften ihren Passagieren keine Entschädigung zahlen, wenn sie wegen eines Streiks einen Flug streichen. Bei einem Streik handele es sich um "außergewöhnliche Umstände", bei denen die Unternehmen nicht haften müssen. Voraussetzung ist, dass die Flüge wegen Ereignissen "außerhalb des Rahmens der normalen Betriebstätigkeit" ausfallen. Und da gehört ein Streik dazu.
Verpflegung und Übernachtung werden übernommen
Auch wenn kein Anspruch auf Schadensersatz besteht müssen Airlines nach EU-Fluggastrechteverordnung ihre Kunden betreuen, wenn diese nicht wie geplant am Ziel ankommen – unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle von Flügen verantwortlich ist. In diesem Fall hat man Recht auf Verpflegung und Getränke, falls sich der Flug auf einen anderen Tag verschiebt, werden Hotelkosten erstattet. (rf)
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