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Maas legt Leitlinien für Vorratsdatenspeicherung vor

Berlin (dpa) - Nach monatelangem koalitionsinternen Streit legt Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) heute Leitlinien für eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung vor. Maas will seine Vorstellungen dazu am Mittag präsentieren. Auch…

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Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es um die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten der Bürger.

Foto: Felix Kästle/dpa

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Nach monatelangem koalitionsinternen Streit legt Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) heute Leitlinien für eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung vor. Maas will seine Vorstellungen dazu am Mittag präsentieren.
Auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will sich zu den Plänen äußern. Beide hatten über Monate um die Frage gerungen, ob Deutschland zur Vorratsdatenspeicherung zurückkehren sollte oder nicht.
Es geht dabei um die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten der Bürger. Diese soll beim Kampf gegen Terror und schwere Verbrechen helfen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die EU-weiten Vorgaben dazu 2014 gekippt. In Deutschland gibt es schon seit Jahren kein Gesetz mehr dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Regelungen 2010 verworfen. Die damalige Regierung konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen.
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag eine Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung vereinbart. Nach dem EuGH-Urteil lagen die Pläne zunächst auf Eis. Nach den jüngsten Terroranschlägen von Kopenhagen und Paris – und seitdem klar ist, dass die EU-Kommission selbst keine neue Richtlinie dazu erarbeiten wird – war die Debatte darüber neu entbrannt, ob Deutschland eine eigene Neuregelung auf den Weg bringen sollte.
(dpa)

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