Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet: Nur noch einjähriger Flüchtlingsstatus für Syrer – Familiennachzug nicht mehr möglich
Die vor Gericht erörterte Frage war, ob jedem Syrer bei seiner Rückkehr Verfolgung drohe oder nicht. Das BAMF hatte derzeit syrischen Asylbewerbern nur noch einen eingeschränkten, sogenannten "subsidiären Schutz" eingeräumt und damit eine Klagenflut Betroffener vor deutschen Verwaltungsgerichten ausgelöst.

Deutschland wird zum gelobten Land für unzählige Migranten.
Foto: Matt Cardy/Getty Images
„Das Oberverwaltungsgericht hat auf die Berufung der Bundesrepublik Deutschland das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster geändert und die Klage abgewiesen.”
Keine Revision – nur Bundesverwaltungsgericht möglich
„Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erfordere, dass dem Kläger mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit wegen seiner politischen Überzeugung oder Religion eine schwerwiegende Verletzung grundlegender Menschenrechte drohe. Entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts könne das nicht festgestellt werden.”
Der konkrete Fall
Syrische Klagenflut in Deutschland
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