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plus-iconDen Toten auf der Spur

Pathologe erforscht Todesfälle nach Impfung – Obduktion mit und ohne Strafanzeige möglich

Wenn Verstorbene obduziert werden sollen, landen sie auf dem Tisch eines Pathologen oder bei Verdacht auf unnatürlichen Tod beim Rechtsmediziner. Doch nicht immer ist klar, wonach zu suchen ist. Dies gilt für an/mit Corona-Verstorbene, erst recht aber für Verstorbene, denen zuvor ein neuer, nur bedingt notfallmäßig zugelassener COVID-19-Impfstoff verabreicht wurde. Der Pathologie-Professor Dr. Arne Burkhardt und zwei Kollegen sehen sich in der Pflicht, die Todesursachen gründlich zu untersuchen und dafür wurde eigens ein Labor eingerichtet.

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Wissenschaftliche Untersuchung.

Foto: iStock

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Lesedauer: 8 Min.

Verstorben an oder mit Corona; ein Tod durch oder nach der Impfung? Seit der sogenannten Corona-Krise hat die Bedeutung kleiner unscheinbarer Wörter zugenommen. Bislang scheint die Politik nicht nur wenig Interesse an der Aufklärung der Todesursachen zu haben, „sondern sie versucht regelrecht, Obduktionen zu verhindern“, sagte der Pathologe Dr. Arne Burkhardt gegenüber Epoch Times. Es gebe Staatsanwaltschaften, die ganz klar bekundet haben, dass die Rechtsgrundlage für eine Obduktion fehle.
Dass verstorbene Geimpfte in der Phase 4 einer neuen Impfstrategie nicht automatisch untersucht werden, ist für den Pathologen Professor Dr. Arne Burkhardt ein Unding. Der Mediziner erinnert sich noch an die 1980er Jahre, als die HIV-Infektion erstmalig auftrat. Damals war er am Pathologischen Institut in Bern tätig. „Da hat der damalige Chef – Prof. Hans Cottier – eindeutig gesagt: ‚Wer sich weigert, hier die Obduktion durchzuführen, der ist hier fehl am Platz und der wird dieses Institut verlassen müssen.‘“ Bei den verstorbenen Geimpften wird die Obduktion aber zum Teil „wegen rechtlicher Bedenken“ verweigert.
Ein kleines Kreuz auf dem Totenschein könnte schon eine Erleichterung bringen, so Burkhardt. Wenn das Formular um die Angabe zur letzten Impfung ergänzt würde, wäre auf Anhieb zumindest ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Tod und Impfung mit einem Blick erkennbar. Doch entsprechende Forderungen an die Politik gingen bislang ins Leere. Auch eine generelle Obduktionspflicht gibt es für verstorbene COVID-19-Geimpfte nicht.
„Wir befinden uns sozusagen in der klinischen Studien-Phase IV der Impfstoffprüfung. Da muss man doch jede Störung, die mit den Impfungen zusammenhängt, kontrollieren. Aber daran haben weder Politiker noch Pharmaindustrie ein Interesse“, kritisiert Burkhardt.
Der Pathologe hat sich vor zehn Wochen an den  Berufsverband Deutschen Pathologen gewandt, und angeregt, die Todesursachen der obduzierten Verstorbenen nach einer Impfung zentral zu erfassen. Eine Antwort liegt dem Mediziner bis heute nicht vor. Es könne natürlich sein, dass auch der größte Teil der Geimpften nicht an der Impfung verstorben ist. Das will Burkhardt auch gar nicht behaupten. „Aber das muss man doch abklären, wenn man solche großangelegte neuartige Impfkampagne startet!“

Corona Ausschuss unterstützt mit Finanzspritze

Um den Todesursachen der Geimpften wissenschaftlich auf den Grund zu gehen, hat Burkhardt sein Pathologie-Labor  aufgerüstet. Mit Hilfe der Stiftung Corona Ausschuss wurden Gelder für erforderliche Geräte zur Verfügung gestellt. Unter Burkhardts Leitung sollen ab sofort pathologische und histologische Untersuchungen der Toten durchgeführt werden.
Das bedeutet, dass vor allem Gewebeproben mikroskopisch und immunhistologisch untersucht werden. Dafür ist es nicht erforderlich, dass die Leichen auf dem Tisch des Pathologen landen. „Ich werde nicht obduzieren, das machen die Kollegen am Ort des Verstorbenen. Aber die entnommenen Organe und Gewebeproben werden von mir auf Anforderung untersucht“, schildert Burkhardt.
Das Hauptaugenmerk der Spezialisten richtet sich dabei auf mit Blutgerinnungsstörungen einhergehende Komplikationen, also thromboembolische Reaktionen (Makro- und Mikrothromben), Vaskulitis, Myocarditis, besondere Entzündungsreaktionen und Autoimmunreaktionen sowie in Organen abgelagertes Fremdmaterial als Folge der Impfung.

Obduktion mit falschem Fazit

Obduktionen erfolgen bei Verdacht auf nicht natürlichen Tod. Wenn der Arzt bei der Leichenschau zu einer derartigen Erkenntnis kommt, landet der Fall bei der Staatsanwaltschaft, die dann Ermittlungen anstellen muss. Aber das bedeutet nicht automatisch, dass eine Öffnung des Leichnams, also eine innere Leichenschau, stattfindet.
In der Regel stellen Rechtsmediziner und Staatsanwaltschaften die Ermittlungen ein, wenn bei der Obduktion eine plausible natürliche Todesursache präsentiert wird. Eine weitere pathogenetische Abklärung, wie bei klinischen Obduktionen durch den Pathologen erfolgt dann meist nicht.
„Mit liegt ein Fall vor, wo eine Beinvenenthrombose mit  Lungenembolie bei eine jüngeren Frau ohne Risikofaktoren als ‚natürliche Todesursache‘ festgestellt wurde. Das ist haarsträubend, wenn nicht untersucht wird, wodurch diese Thromben entstanden sind.“ Dafür müsse man die Vorgeschichte  kennen, das Gefäß untersuchen und schauen, ob und welche Art der Entzündung vorliegt, das heißt was die Ursache ist.
Auch Aussagen wie „natürliche Todesursache: Herzinfarkt“ bei nur geringer Herzkranzarteriensklerose und ohne sichtbare Narben oder Nekrosen sind dem Pathologen viel zu oberflächlich. Denn es sei möglich, dass es sich um eine Myocarditis, also eine Entzündung des Herzens, handelt. Das müsse man histologisch, also mikroskopisch, untersuchen.
Bei ihren Untersuchungen entnehmen die Gerichtsmediziner Gewebeproben, erklärt Burkhardt. Diese werden in der Regel zwei Jahre lang aufgehoben, falls weitere Untersuchungen erforderlich werden. Aber eine nähere Untersuchung dieser Proben erfolgt ohne Anordnung der Staatsanwaltschaft meist nicht. Diese Lücke könnte sich schon bald schließen.

Leitfaden soll Klarheit schaffen

In den vergangenen Monaten hat der Pathologe einen Leitfaden entwickelt, der nun als „Hinweise und Anregungen zur Obduktion von Verstorbenen nach Corona-Impfung“ auf der Seite des Vereins Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD), dem Burkhardt angehört, erschienen ist. Vereinsvorsitzender ist Professor Dr. Sucharit Bhakdi.
Auch wenn ein Arzt auf dem Totenschein einen natürlichen Tod bescheinigt, können Angehörige und Zeugen, beispielsweise Pflegekräfte und Ärzte, eine Anzeige bei Verdacht auf Körperverletzung mit Todesfolge stellen. Das ist auch anonym möglich, heißt es vom Verein. Bei hinreichendem Tatverdacht wird ein sogenanntes Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Dann wird der Leichnam beschlagnahmt und zur Untersuchung an die Rechtsmedizin überstellt. Angehörigen können in diesem Fall die Herausgabe der Organproben und rechtsmedizinischen Asservate bei der Staatsanwaltschaft verlangen, die an Professor Burkhardt oder einem Pathologen des Vertrauens zu weiteren Untersuchungen übersendet werden.
Aber nicht nur eine Obduktion durch staatliche Ermittler kommt in Frage. Sie kann auch direkt durch die Angehörigen bei der Gerichtsmedizin, dem Pathologen des Krankenhauses oder beim nächstgelegen Pathologen veranlasst werden. In der Regel fallen dafür Kosten zwischen 600 bis 800 Euro an. Wichtig ist, dass der Pathologe oder Rechtsmediziner Burkhardts Leitfaden befolgt.
Bei Patienten, die in einem zertifizierten Krankenhaus verstarben, gehört die Obduktion bei Zustimmung der Angehörigen zur Pflicht im Rahmen der Qualitätssicherung.
„Es besteht eine dringliche Notwendigkeit, die Todesursachen nach Impfungen aufzuklären, um Klarheit zu gewinnen, ob die Impfung und der Tod eines Menschen in unserem Land irgendwie ursächlich zusammenhängen“, heißt es vom MWGFD. Dieses könne man über spezielle pathologische Untersuchungen, wie sie in Burkhardts Labor angeboten werden, abklären lassen.
Aus diesem Grund werden Angehörige, die um einen im Zusammenhang mit einer COVID-Impfung Verstorbenen trauern, ermutigt, sich bei der eigens für derartige Todesfälle eingerichtete Hotline unter der Telefonnummer 0851-2009 1430 (aus Deutschland) sowie 0049-851-2009 1430 (aus dem Ausland) oder unter der E-Mail-Adresse [email protected] zu melden. Die Hotline ist von Mo-Do 9-11 Uhr und 17-19 Uhr sowie FR 9-11 Uhr zu erreichen.

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