Petitionssturm gegen Deutsche Bahn: Verarmte Rentnerin (76) in München bekommt 2.000-Euro-Strafe wegen Flaschensammeln
Statt eines "Dankes" für das Entsorgen von Flaschen erhält eine verarmte Rentnerin (76) in München eine saftige Geldstrafe und ist nun vorbestraft. Zwei knallharte "Jungs" der Deutschen Bahn AG konnten die alte Frau erneut beim Flaschensammeln erwischen und zerrten sie samt Rollator aus dem Bahnhof. Jetzt setzen sich Menschen für ihre Straffreiheit ein.

Hart schlugen Justiz und die Deutsche Bahn in München zu: 2.000 Euro Strafe soll die Flaschensammlerin Anna Leeb bezahlen.
Foto: Screenshot Facebook
„Wo bleibt hier das Verständnis für Menschen wie dieser 76 jährigen Rentnerin, die im reichen Deutschland Flaschen sammeln gehen muss und nun auch noch verurteilt wird!”
„Man hat in diesem Land für vieles Geld, aber nicht für Not leidende Rentner. Allein mit der letzten Diätenerhöhung könnten viele Senioren aus der Armut gerettet werden.”
7.055 Euro in wenigen Tagen gespendet
Die Geschichte dahinter:
„Es war oft so, dass mich Schaffnerinnen anhielten und mich fragten, ob ich nicht auch noch die Pfandflaschen aus den Zügen hole.”
„Ich bin mit meinem Rollator durch die Bahnhofshalle, kam grad aus dem Krankenhaus, und dann hielten mich die zwei Männer der Bahn auf, haben mich am Arm gepackt, mit dem Rollator aus dem Hauptbahnhof gezerrt, und die Bierflasche musste ich wieder reinwerfen.”
Die eigentlichen Verbrecher in München finden sie nicht, dann müssen sie jemanden wie mich rupfen.”
Hauptbahnhof, Hausrecht und die Deutsche Bahn
Da der Hauptbahnhof München dem Hausrecht der Deutschen Bahn AG unterliegt, gilt auch deren Hausordnung dort. Ein von der “TZ” befragter Bahn-Sprecher erklärte das so:
„Wenn in den Abfallbehältern rumgewühlt wird, dann fällt eine Menge daneben. Sauberkeit ist für unsere Kunden ein wichtiger Punkt.”
(Bahn-Sprecher)
Es gehe eben nicht, dass ein Mülleimer durcheinandergebracht werde, so der gehobene Mitarbeiter der Bahn-Gesellschaft.
Wie auch immer, Anna Leeb zieht sich nun jedenfalls aus dem Hauptbahnhof zurück: “Das waren jetzt genug Scherereien, der Hauptbahnhof wird mich nie wieder sehen.”
Kein Fall für Bundespolizei
Deren Beamte greifen bei Pfandflaschensammlern nicht ein. Es gelte eine Sonder-Schirmherrschaft, schreibt die “TZ”. Erst wenn es zu strafrechtlichen Verstößen wie Tätlichkeiten kommt oder zu Hausfriedensbruch, wird die Polizei alarmiert.
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