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Regensburg: Die Salafisten sind wieder da – Koran-Verteiler “rekrutieren” unter Beobachtung des Verfassungsschutzes

Im vergangenen Jahr wurde ein umstrittener Koran-Stand in der Regensburger Altstadt nicht mehr genehmigt. Grund dafür war eine Hausdurchsuchung bei einem Islamisten mit Zusammenhang mit der salafistischen Werbe-Aktion "Lies!" Jetzt verkündeten die Extremisten, einen neuen Antrag bei der Stadt gestellt zu haben, der genehmigt wurde.

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Symbolbild: Salafisten in Deutschland.

Foto: Adam Berry/Getty Images

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Lesedauer: 2 Min.

Die Salafisten sind zurück! Am 25. März fand erstmals wieder ein Koran-Verteilstand statt. Laut dem “Regensburger Wochenblatt” sei der neue Standort am Neupfarrplatz noch prominenter als die alten Stellen in der Pfauengasse oder der Schwarzen-Bären-Straße.
Wie das “Wochenblatt” erinnert, habe dieser Islamstand eine gewisse Vergangenheit. Die Stadt zog eine für ein Jahr laufende Genehmigung wieder zurück, weil es im Zusammenhang mit dem Verbot der Koranverteiler-Aktion “Lies!” des salafistischen Predigers Abou Nagie zu einer Hausdurchsuchung beim Antragsteller des Standes in Regensburg kam.
Die Salafisten kündigten daraufhin an, für 2017 erneut Stände beantragen zu wollen.

Der Trick: mit neuem Namen genehmigt

Sie tauschten den Antragsteller einfach aus und die Genehmigung war perfekt. Die am Stand “arbeitenden” Personen sind immer noch jene aus der umstrittenen Al-Rahman-Moschee, so das Blatt. Auf Nachfrage im Rathaus hieß es:
„Wir bitten um Verständnis, dass wir den Namen des Antragsstellers aus Datenschutzgründen nicht nennen können. Nur so viel: Der Name des Antragsstellers hat sich geändert.”
(Stadt Regensburg)
Wie die Stadt weiter bestätigte, wurde der letztjährige Bescheid wegen der Nähe des Antragstellers zur “Lies!”-Aktion aufgehoben.

Salafistische Rekrutierung

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz bestätigte der Zeitung inzwischen, welche Absichten hinter den Ständen stecken:
„Die Organisation und Durchführung der Info-Stände in Regensburg erfolgt durch Anhänger der salafistischen Szene in der Oberpfalz und unterliegt damit dem gesetzlichen Beobachtungsauftrag des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz. Grundsätzlich dienen derartige Aktivitäten dazu, Kontakte zur Rekrutierung neuer Anhänger zu knüpfen.”
(Verfassungsschutz Bayern)
 
 
 

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