
Rundfunkbeitrag soll wieder steigen: Woher die Empfehlung kommt und wer sie finanziert
Erneute Erhöhung der Zwangsgebühr: Der vorläufigen Empfehlung der zuständigen Expertenkommission zufolge soll die monatliche Rundfunkgebühr ab dem übernächsten Jahr um 58 Cent auf einen monatlichen Betrag von 18,94 Euro steigen. Doch woher kommt die Empfehlung zur Erhöhung? Lesen Sie hier die zu wenig bekannten Hintergründe.

Es soll wieder aufwärts gehen für die Rundfunkgebühr.
Foto: Arno Burgi/Illustration/dpa
Die kürzlich bekannt gewordene erste Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) für eine Erhöhung der Rundfunkabgabe für den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk sieht eine Erhöhung um 58 Cent pro Monat vor. Diese Erhöhung soll ab 2025 für vier Jahre gelten.
Staatsferne der Entscheidungskommission über Gebührenhöhe
So viel bringt der „Beitragsservice“ ein
Was die Durchsetzung des Rundfunkbeitrags im Jahr 2022 angeht, teilte der „Beitragsservice“ mit, habe man im vergangenen Jahr 19,5 Millionen Maßnahmen im sogenannten „Forderungsmanagement“ vorgenommen – ein moderner Begriff für das Eintreiben offener Rechnungen.
Die Zahl der Beitragskonten hat der „Beitragsservice“ für das Jahr 2022 mit 46 Millionen angegeben. Per Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen TV-Sender und das Deutschlandradio kommen so beachtliche Summen zusammen: Im Jahr 2021 allein 8,42 Milliarden Euro, im Jahr 2022 wurde sogar ein Allzeithoch von rund 8,57 Milliarden Euro eingetrieben. Die Einnahmen sind von Jahr zu Jahr kontinuierlich gestiegen. Zum Vergleich lagen sie im Jahr 2017 noch bei 7,97 Milliarden Euro.
Bis zur letzten Instanz durchfinanziert aus Gebühren
Auch der „Beitragsservice“ – also der Service rund um die Beitragszahlungen – finanziert sich aus den zwangsweise erhobenen Gebühren und lag im Jahr 2022 bei einem Budget von 178,1 Millionen Euro. Allein das Gehalt des Geschäftsführers des „Beitragsservice“, Michael Krüßel, liegt bei 203.818,86 Euro plus Altersversorgung sowie Dienstwagen mit privater Nutzung.
Noch bekannter geworden ist der Rundfunk Berlin-Brandenburg mit einem vormals ungeahnten Ausmaß an Verschwendung, Ausgaben-Intransparenz und Selbstbedienungsmentalität. Dessen Ex-Intendantin Patrizia Schlesinger und ihre Kollegen erlaubten sich unter anderem Massagesitze im Luxus-Dienstwagen, vetternwirtschaftliche Gebührenumverteilung sowie sich selbst zugestandene Zusatzvergütungen zum bereits exorbitanten Gehalt.
ÖRR-Senderchefs fordern stärkere Erhöhung
Bis zur neuen Entscheidung über die Erhöhung gelten weiter die bisherigen 18,36 Euro, für deren Festsetzung im August 2021 sogar eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts notwendig war. Das Land Sachsen-Anhalt schlug damals quer und hatte zuvor eine Unterzeichnung eines Staatsvertrages zur Beitragshöhe abgelehnt.
Jetzt beabsichtigt die Kommission, Anfang 2024 eine endgültige Empfehlung an die Bundesländer abzugeben. Die Länder sind anschließend aufgefordert, sich eng an dieser KEF-Empfehlung zu orientieren. Die Beitragshöhe muss von allen Ländern einstimmig abgesegnet werden.
Mehrheit der Deutschen lehnt Erhöhung ab
„ARD und ZDF müssen nicht neutral sein“
Von den Beiträgen hinüber zur Unabhängigkeit der Berichterstattung: Auch hier wird die Kritik zunehmend lauter und ist längst im sogenannten Mainstream angekommen. So fragte der „Focus“ schon 2021: „Wie nah sind ARD und ZDF den Grünen wirklich?“
Wie reagieren die Öffentlich-Rechtlichen selbst auf diese Kritik? Der Südwestrundfunk (SWR) fragte vor wenigen Tagen: „Müssen ARD und ZDF ‚neutral‘ sein?“ Und beantwortete die Frage selbst: „Es wird manche überraschen, aber das steht so nirgends.“
Der SWR geht so weit, seinen Kritikern den Ursprung des Wortes „neutral“ zu erklären:
„Liest man sich aber die juristischen Grundlagen für die Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch, dann taucht das Wort ‚neutral‘ gar nicht auf. Aus guten Gründen, weil das Wort ‚neutral‘ auch ein wenig nebulös ist. Es kommt ja aus dem Lateinischen ‚Ne utrum‘, zu Deutsch: ‚keins von beidem‘.“
Weiter heißt es: „Darüber kann man lang philosophieren, muss man aber in dem Fall gar nicht, weil die Staatsverträge und Gesetze, die den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks definieren, den Begriff ‚Neutralität‘ nicht verwenden.“
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