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Sieben Identitäten – Asylbewerber erschlich rund 22.000 Euro und erhält Bewährungsstrafe

Sieben Mal hatte sich ein 25-jähriger Sudanese als Asylbewerber registrieren lassen und 21.700 Euro einkassiert. Gegen ihn und 300 weitere Aslybewerber wird wegen mehrfach Registrierung in Niedersachsen ermittelt. Nun wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

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Einer der Täter im Gerichtssaal

Foto: Screenshot/Youtube

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Lesedauer: 2 Min.

Mit sieben verschiedenen Identitäten hatte ein Sudanese Leistungen in mehreren norddeutschen Städten erschlichen. Nun wurde der wegen gewerbsmäßigen Betrugs Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten vom Amtsgericht Hannover verurteilt. Auch müsse der Angeklagte 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, so das Urteil des Gerichts. Dies wurde von „n-tv“ berichtet.
Demnach hatte der Sudanese das Geld unter anderem in Salzgitter, Wolfsburg, im Landkreis Rotenburg/Wümme und Cuxhaven bezogen. Insgesamt habe er auf diese Weise 21.700 Euro erschlichen. Ein anderer Täter hatte sich unter falschem Namen 12 Mal registriert, wodurch ein Schaden von 45.000 Euro entstand.

Staatsanwaltschaft: Vom Angeklagten geht “hohe kriminelle Energie” aus

Weil vom Angeklagten eine “hohe kriminelle Energie” ausgehe, hat die Staatsanwaltschaft gefordert das Strafmaß nicht zur Bewährung auszusetzen, so der Sender. Dagegen betonte Rechtsanwalt Christian Neumann, der Angeklagte habe lediglich eine Lücke im System ausgenutzt, sich bei verschiedenen Behörden angemeldet und fotografieren lassen. Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr gefordert.
https://www.youtube.com/watch?v=X-j-ig79Bp4
Das Gericht entschied sich schließlich die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Der Sudanese sei nicht vorbestraft gewesen, so die Begründung von Richter Kai Wrase. Zudem „bedauere“ der Angeklagte die Taten „außerordentlich“, wie er von seinem Anwalt verlesen ließ. Das Geld sei übrigens fast ausschließlich an seine sechsköpfige Familie gegangen. Beide Eltern seien schwer krank und es gebe keine staatliche Krankenversorgung.

Sonderkommission Zentrale Ermittlungen untersuchte 300 Fälle

Der Angeklagte ist einer der 300 Verdachtsfälle, die die Braunschweiger Sonderkommission Zentrale Ermittlungen untersucht hatte. Einer Mitarbeiterin der Landesaufnahmebehörde waren Ähnlichkeiten bei wiederkehrenden Asylbewerbern aufgefallen.
Später hatte sie mit Kollegen begonnen Asylbewerber mit doppelten Identitäten in den Unterlagen der Behörde zu suchen und wurde fündig. Als sie, eigenen Angaben nach, aufgefordert wurde zu schweigen, ging sie selbst zur Polizei, verlor aber dadurch ihre Arbeit. EPOCH TIMES berichtete.

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