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Bundesverwaltungsgericht

Soldatenimpfpflicht: Anwälte fordern Neuentscheidung und Stellungnahme von Richtern

Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 7. Juli zur COVID-Impfpflicht für Soldaten zieht Kreise. Nicht nur die ignorierten Beweise treiben die Anwälte der Offiziere um, sondern auch ein vor Urteilsverkündung bei Focus-Online erschienener Newsticker.

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Bundeswehrsoldaten. Symbolbild.

Foto: Andreas Rentz/Getty Images

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Lesedauer: 8 Min.

Was die Anwälte der beiden Offiziere nach dem ablehnenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig angekündigt hatten, wurde nun in die Tat umgesetzt. Am 18. Juli reichte der federführende Rechtsanwalt Schmitz aus Selfkant seine sogenannte Anhörungsrüge beim Ersten Wehrdienstsenat ein. Die im Beschwerdeverfahren vorgelegten Beweise gegen die sogenannte Soldatenimpfpflicht waren zwar vielfältig, ließen die Richter aber unbeeindruckt.
In dem der Epoch Times vorliegenden Schriftsatz wird nun beantragt, die Entscheidung des Gerichts vom 7. Juli aufzuheben und dem Begehr der Offiziere stattzugeben. Sie wehren sich gegen die Aufnahme der COVID-Impfpflicht in die verpflichtenden Basisimpfungen, die im Soldatengesetz verankert sind. Mit ihrem Antrag wenden sich die Anwälte gegen die gerichtliche Entscheidung, mit welcher der Senat „faktisch ihren gesamten Vortrag und die eindeutigen Ergebnisse der Beweisaufnahme ignoriert“ hat, wie Schmitz mitteilte.

Risiko für geimpfte Piloten

Mehrfach hatten die Anwälte untermauert, dass vor allem Personal der Luftwaffe, das sich einer COVID-Impfung unterzogen hat, aufgrund möglicher Risiken nicht mehr fliegen dürfe. „Und es bedarf eigentlich keiner weiteren Klarstellung, dass nicht nur das Leben von Soldaten in allerhöchster Gefahr ist, wenn ein Flugzeug der Bundeswehr aufgrund einer „impf“-bedingten Bewusstseinsbeeinträchtigung eines Piloten der Bundeswehr über einem bewohnten Gebiet abstürzt“, heißt es in der Anhörungsrüge.
Dass die Richter des Bundesverwaltungsgerichts sich über „derart eindeutige Befunde und Nachweise sowie gesetzliche Vorgaben“ hinweggesetzt haben, beschreibt Schmitz als „unfassbar“.
Kein Mensch könne noch ernsthaft dementieren, dass diese COVID-19-Injektionen mit ganz erheblichen Gefahren und Risiken für Leben und Gesundheit aller „Geimpften“ verbunden sind und dass sich diese Gefahren und Risiken auch in Deutschland schon hunderttausendfach realisiert haben, argumentiert Schmitz. Und täglich würden „neue Horrormeldungen zu schweren Nebenwirkungen und damit verbundenen Leidensgeschichten veröffentlicht“, wie beispielsweise 150 Studien zu ganz seltenen schweren Nebenwirkungen.

Pflicht zur Gesunderhaltung vs. COVID-Injektion

„Ein Soldat, der sich in Kenntnis dieser Fakten auf eine COVID-19-Injektion einlässt, der würde nicht nur ‚grob fahrlässig‘, sondern zumindest schon billigend und somit vorsätzlich in Kauf nehmen, dass er seine Gesundheit massiv und dauerhaft beeinträchtigt“, argumentiert der Anwalt.
Dies verstoße evident gegen seine Gesunderhaltungspflicht nach Paragraf 17 a Abs. 1 Soldatengesetz, in dem es heißt: „Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen.“
Eben diesen Punkt griff auch Dr. Carsten Tegethoff, Pressesprecher des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, auf. Im Anschluss an die Urteilsverkündung sagte er gegenüber Epoch Times: „Ausgangspunkt ist, dass die Soldaten verpflichtet sind, sich gesund zu erhalten, um damit auch die Funktionsfähigkeit und Einsatzfähigkeit der Bundeswehr zu gewährleisten. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass Soldaten körperliche Eingriffe dulden müssen.“

Soldatenimpfpflicht offenbart „Datenpfuscherei durch RKI und PEI“

Die Befragung der Experten des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) habe „überdeutlich bestätigt, dass die Arbeitsweise dieser Behörden nicht nur gesetzliche Pflichten verletzt, sondern teilweise auch so mangelhaft und geradezu stümperhaft organisiert ist, dass diese Behörden der Öffentlichkeit keine validen beziehungsweise belastbaren Daten liefern, auf die man eine ‚Impf‘-Kampagne oder gar eine ‚Impf‘-Pflicht stützen könnte“, heißt es weiter in dem Schriftsatz.
Die Anwälte sehen den Beweis erbracht, dass die COVID-Impfung nachweislich weder der Verhütung noch der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen, wie es das Soldatengesetz vorschreibt. „Die Datenpfuscherei durch RKI und PEI bestätigt nachdrücklich, dass diese Behörden in Wahrheit sehr genau darum wissen, dass dies der Fall ist“, so Schmitz.
Es sei für jeden Prozessbeobachter zudem erkennbar gewesen, dass der Vorsitzende Richter am vierten Verhandlungstag „sehr bemüht war“, die Befragung der PEI-Statistiker einzuschränken.
„Die teilweise geradezu hanebüchenen Erklärungen der Vertreter des PEI, die von der im Saal anwesenden Öffentlichkeit teilweise mit fassungslosem Erstaunen, teilweise mit Gelächter zur Kenntnis genommen worden sind, haben eindeutig ein totales strukturelles Versagen des PEI offenbart“, so Schmitz. Trotzdem halte der Senat die Daten des PEI für valide.

Wirbel um Fokus-Artikel zur Soldatenimpfpflicht

Und noch ein Thema legen die Anwälte der Bundesoffiziere auf den Tisch des Gerichts: einen Beitrag von Fokus-Online im Rahmen eines News-Tickers, wonach scheinbar bereits um 6:48 Uhr über das ablehnende Gerichtsurteil berichtet wurde, obwohl das Urteil erst um 11:00 Uhr verkündet wurde. Dieser Screenshot wurde zuvor bereits in vielen sozialen Kanälen diskutiert.

Screenshot aus dem Schriftsatz des Rechtsanwalts Wilfried Schmitz vom 9. Juli 2022 zu dem Fokus-Artikel, der <a href="https://web.archive.org/web/20220717202913/https://www.focus.de/gesundheit/news/news-zur-corona-pandemie-vorsgespraeche-laufen-lauterbach-kuendigt-rueckkehr-der-telefonischen-krankschreibung-an_id_115790066.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">im Webarchive vom 17. 7. im Ticker vom 7. Juli um 11.37 Uhr zu finden</a> ist.

Foto: Bildschirmfoto / Focus-Online

Den Hintergrund zu diesem Artikel beleuchteten die Anwälte ausführlich und zogen auch einen Experten hinzu. Wie aus den Schriftsätzen des Rechtsanwalts Schmitz vom 9. und 14. Juli hervorgeht, deuten die Anwälte den Fokus-Artikel so, dass das Gericht seine Entscheidung zunächst an Dritte außerhalb des Senats und erst später den Prozessbeteiligten und Anwesenden im Saal am 7. Juli um 11 Uhr bekannt gegeben hat. Ursprünglich war eine Beratung zur Entscheidungsfindung der Richter am letzten Tag der Beweisaufnahme, dem 6. Juli, um 18 Uhr anberaumt, was den Anwälten aufgrund des Focus-Artikels fraglich erscheint.

„Das Web hinterlässt eindeutige Spuren“

Mithilfe eines IT-Security-Spezialisten mit 17-jähriger Berufserfahrung haben sie „alle technischen Aspekte“ des Focus-Artikels analysiert. „Die Ausrede von Focus, es handele sich um einen ‚Ticker, der fortwährend aktualisiert werde‘“, habe bei den IT-Technikern ein herzhaftes Lachen auslöst, schreibt Schmitz. Das Web hinterlasse eindeutige Spuren, die er in seinem Schriftsatz vom 14. Juli unter Bezug auf den IT-Experten näher erklärt.
„Dieser Beitrag wurde zum Zeitpunkt der VERÖFFENTLICHUNG (07.07.2022 um 06:48 Uhr) definitiv von Google erfasst und als KOPIE in den Cache (Zwischenspeicher) von GOOGLE geladen worden“, so das Fazit des IT-Sachverständigen.
Aufgrund dieser außergewöhnlichen Umstände griffen die Anwälte der Offiziere nun zu einer besonderen Maßnahme: Sie haben alle Senatsmitglieder um eine Stellungnahme gebeten, ob – und wenn ja, mit welcher Person – sie außerhalb des Senats in der Zeit vom 6. Juli, 18 Uhr bis zur Entscheidungsverkündung am Folgetag um 11 Uhr über den Rechtsstreit zur Soldatenimpfpflicht gesprochen haben.
„Wir möchten zuerst die dienstliche Stellungnahme aller Richter abwarten, bevor wir einen Befangenheitsantrag stellen, der verhindern soll, dass der erkennende Senat in diesen Wehrbeschwerdeverfahren noch eine weitere folgenschwere Fehlentscheidung treffen kann“, heißt es seitens der Anwälte.

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