Logo Epoch Times

Spahn: Verschärfte Kontrollen in Gastronomie und bei Veranstaltungen geplant

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will keine bundesweite Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen. Vielmehr soll in den von Corona betroffenen Gebieten gezielt auf die Lage reagiert werden.

top-article-image

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Foto: Clemens Bilan - Pool/Getty Images

author-image
Artikel teilen

Lesedauer: 8 Min.

Die vom Robert Koch-Institut (RKI) gemeldeten Infektionszahlen steigen seit Tagen; im DIVI-Intensivregister sind nach wie vor nur wenige COVID-19-Fälle gelistet. Wenn es nach Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geht, wird es keine bundesweite Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen geben. Auf die aktuelle Lage sollen die betroffenen Regionen gezielt reagieren.
„Wir haben ja gewusst, dass mit den Lockerungen, die es gegeben hat über die letzten Wochen und Monaten, es auch wieder zu steigenden Infektionszahlen kommen kann“, sagte Spahn am 24. September in der „Tagesschau“. Jetzt zeige sich, dass diese erhöhten Zahlen nicht durch Einzelhandel oder in Kitas und Schule auftreten, „sondern vor allem beim Feiern“ – dort, wo man gesellig miteinander sei, oder bei religiösen Zusammenkünften.
Deshalb sei es wichtig, dass die Regionen auf den erhöhten Anstieg von „Neu-Infektionen“ reagieren. Dann müssten auch lokal in der entsprechenden Region notwendige Maßnahmen ergriffen werden. Von einer bundesweiten Maskenpflicht auch in öffentlichen Plätzen hält Spahn hingegen nichts. Aus seiner Sicht mache es Sinn, die Maßnahmen regional dem „Infektionsgeschehen“ anzupassen. Man müsse immer schauen, welche Quelle der erhöhten Infektionszahlen zugrunde liegt.
In Gütersloh habe sich damals gezeigt, dass ein Anstieg von Corona-Fällen auf einen Betrieb zurückzuführen war. In anderen Regionen sei es zu Ausbrüchen in Pflegeeinrichtungen, in Krankenhäusern oder durch Erntehelfer gekommen. „Da braucht es andere Maßnahmen, als wenn es wie in Berlin und München aktuell vor allem auch eher mit Feiern – mit Infektionsgeschehen, das man nicht nur einer einzelnen Quelle zuordnen kann – zusammenhängt und dann im Zweifel auch mit dem, was draußen auf den Plätzen auch in diesen sommerlichen oder spätsommerlichen Abenden stattfindet,“ so der Gesundheitsminister.
Dem Argument, dass die Infektionszahlen bundesweit steigen und auch die Wissenschaftliche Akademie Leopoldina einheitlichere Regeln für ganz Deutschland empfehle, hält Spahn entgegen: „Was ich wichtig finde ist, dass der Rahmen einheitlich ist.“  Als Beispiel nannte er den Richtwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen, die sogenannte Sieben-Tages-Inzidenz. „Das ist sozusagen die letzte Schwelle, nach der auf jeden Fall etwas passieren muss“, betont er.
Auch das Ziel müsse ein gemeinsames sein, nämlich die Dynamik des Infektionsgeschehens zu reduzieren, um das Gesundheitswesen stabil zu halten. „Auch Stand heute gibt es deutlich weniger Infektionen etwa in Brandenburg oder in Mecklenburg-Vorpommern als in Bayern oder Nordrhein-Westfalen“, erklärt Spahn. Deswegen sei es für die Akzeptanz bei den Bürgern gegenüber den Maßnahmen wichtig, dass diese sehen, dass die Maßnahmen abhängig von der Lage getroffen werden.

Verschärfte Kontrollen in Gastronomie und bei Veranstaltungen

„Kontrollen sind auf jeden Fall wichtig“, sagte Spahn – vor allem in Gastronomie und bei Veranstaltungen. Insoweit gebe es gute Hygienekonzepte. Wenn man aber sehe, wie bei der großen Hochzeit in Hamm, dass keine Anwesenheitsliste geführt und Hygienekonzepte nicht eingehalten wurden, „dann müssen vor allem auch die Veranstalter mit harten Strafen rechnen“. Wenn die Verantwortlichen gegen Regeln verstoßen, müssten sie auch die Konsequenzen tragen.
Hierbei verhalte es sich so, wie mit den meisten Regeln: Wenn es klar Konsequenzen gegeben habe und alle verstanden hätten, „dass es hier nicht nur um eine Bitte geht, auch Hygienekonzepte umzusetzen, sondern dass das eben eine staatliche Auflage“ sei, würden die Regeln auch besser befolgt werden.
Es gebe klare Regeln, wer wann getestet werden, beispielsweise bei der Einreise. Auch wer wann in Quarantäne müsse, sei klar definiert. Aber mit Blick auf Herbst und Winter werde die Strategie weiterentwickelt. Dabei setzt Spahn vor allem auf Schnelltests, die Mitte Oktober vorliegen dürften.

Neue Quarantäne-Regeln

Ab Oktober sei angedacht, dass Einreisende nach einem längeren Aufenthalt in einem Risikogebiet für zehn Tage in Quarantäne müssen. Nach fünf Tagen Quarantäne können sie sich dann auf SARS-CoV-2 testen lassen. „Wenn der Test negativ ist, kann nach fünf Tagen die Quarantäne beendet werden“, erklärt Spahn.
Bislang gilt bei Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland eine 14-tägige Quarantäne. Verstöße dagegen können laut Bundesgesundheitsministerium als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von 25.000 Euro verfolgt werden.
Für bestimmte Personengruppen gelten laut Bundesgesundheitsministerium Ausnahmen von der Quarantäne- und der Testpflicht nach landesrechtlichen Regelungen. Dazu gehören unter anderem Personen, die nur zur Durchreise nach Deutschland einreisen. Zudem kann ein negatives Testergebnis nach landesrechtlichen Regelungen zur Aufhebung der Quarantäne führen.

Aktuelle Zahlen des RKI

Nach Meldungen des Robert Koch-Institut, der obersten staatlichen Gesundheitsbehörde, steigt die Anzahl der Neuinfektionen. So wurde zum Donnerstag (24. September) deutschlandweit ein Anstieg innerhalb eines Tages um 2.143 gemeldet.

Differenz zum VortagFälle in den letzten 7 Tagen7-Tage-Inzidenzals COVID-19 eingestufte Todesfälle
Baden-Württemberg47.8832931.50013,61.875
Bayern66.1924462.43718,62.654
Berlin13.57319988123,5228
Brandenburg4.15034853,4169
Bremen2.262129013,259
Hamburg7.3697833718,3269
Hessen18.03516575212546
Mecklenburg-Vorpommern1.1365573,520
Niedersachsen19.31517880410,1678
Nordrhein-Westfalen66.6804892.90516,21.859
Rheinland-Pfalz10.282523258248
Saarland3.26210555,6176
Sachsen6.887713097,6229
Sachsen-Anhalt2.497271044,767
Schleswig-Holstein4.540422107,2161
Thüringen4.007421316,1190
Gesamt278.0702.14310.98213,29.428
Wo sind die COVID-19-Patienten?

Allein in Bayern waren es 446 Personen an einem Tag, die als neue COVID-19-Fälle eingestuft wurden. Das DIVI-Intensivregister, das über die aktuellen Belegzahlen der registrierten Krankenhäuser Auskunft gibt, zeigt, dass in ganz Deutschland aktuell 299 COVID-19-Patienten in einer Klinik behandelt werden. In Bayern befinden sich insgesamt 46 COVID-19-Patienten in stationärer Behandlung, 30 von ihnen werden invasiv beatmet. Auch in anderen Bundesländern ist, verglichen mit den vom RKI gemeldeten Neuinfektionen, die von COVID-19-Patienten genutzte Bettenzahl gering.

<a href="https://www.intensivregister.de/#/intensivregister?tab=laendertabelle" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Auszug aus dem DIVI-Intensivregister vom 25. September 2020</a>.

Foto: Screenshot DIVI

So meldete das RKI am Donnerstag für Nordrhein-Westfalen einen Anstieg um 489 Neuinfektionen. Das Bundesland führt die DIVI-Liste mit 85 stationär behandelten  COVID-19-Patienten an. 52 von ihnen werden invasiv beatmet. Insgesamt sind 309 Kliniken für Nordrhein-Westfalen im DIVI-Intensivregister eingetragen. Rein statistisch ist etwa nur jede vierte NRW-Klinik mit einem COVID-19-Patienten  belegt.
Zusätzlich zu den im Register aufgeführten Betten verfügen die registrierten Krankenhäuser über die Möglichkeit, weitere 12.234 Intensivbetten als Notfallreserve innerhalb von sieben Tagen bereitzustellen.

Kommentare

Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.