Verwaltungsgericht: Protestcamp gegen G20-Gipfel kann stattfinden - Polizei kündigt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht an
Die Allgemeinverfügung der Hamburger Polizei sei nicht hinreichend konkret dargelegt, meinte das Verwaltungsgericht Hamburg heute. Das Protestcamp gegen den G20-Gipfel könne stattfinden. Die Polizei kündigte eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht an.

HAMBURG, GERMANY - MAY 01: Police Forces stand guard outside 'Rote Flora' after clashing with left wing protesters after a march on May Day on May 01on May 1, 2017 in Hamburg, Germany. Hamburg will host the G20 summit in July.
Foto: Photo by Joern Pollex/Getty Images
Die Veranstalter eines Protestcamps gegen den G20-Gipfel in Hamburg haben einen juristischen Erfolg gegen die Hansestadt errungen.
Am Mittwoch gab das Verwaltungsgericht Hamburg dem Antrag statt, trotz der für den G20-Gipfel erlassenen sogenannten Allgemeinverfügung das Camp zur Beherbergung der G20-Gegner im Stadtpark zu genehmigen. Die Polizei kündigte eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht an.
Voraussetzungen für Allgemeinverfügung nicht konkret dargelegt
Der Entscheidung zufolge konnten die Behörden zwar ein Versammlungsverbot in der Form einer Allgemeinverfügung erlassen. Ein Verbot auch von friedlich verlaufenden Versammlungen setze aber einen polizeilichen Notstand voraus, befand das Gericht.
Dafür sei es notwendig, dass wegen vorrangiger staatlicher Aufgaben und trotz des Einsatzes des Polizei der Schutz der angemeldeten und nicht angemeldeten Versammlungen nicht möglich wäre.
Nach der Gerichtsentscheidung legte die Stadt Hamburg diese Voraussetzungen aber nicht hinreichend konkret dar. Gegen die Entscheidung kann die Hansestadt noch Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht einlegen.
Zu dem im Stadtpark geplanten Protestcamp erwartet der Veranstalter etwa zehntausend Teilnehmer, die im Stadtpark in 3000 Zelten leben sollen. Außerdem sollen verschiedene Veranstaltungen dort stattfinden.
Hamburger Polizei: “Untersagung des Camps und Umsetzung der Allgemeinverfügung weiterhin erforderlich”
Die Hamburger Polizei kündigte die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht umgehend an. “Wir halten die Untersagung des Camps und die Umsetzung der Allgemeinverfügung weiterhin für erforderlich”, erklärte Polizeipressesprecher Timo Zill zur Begründung.
Die Polizei gehe “weiterhin davon aus, dass am Ende die von der Versammlungsbehörde erlassenen Einschränkungen rechtlichen Bestand haben werden”. (afp)
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