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Verwaltungsgericht Dresden

Sachsen: Aufgestellter „Gedenkstein“ für Opfer der Corona-Politik muss entfernt werden

Das Verwaltungsgericht Dresden bestätigte eine polizeiliche Verfügung, den Stein zu entfernen. Jetzt bleibt noch der Gang vor das Oberverwaltungsgericht.

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Dieser Stein steht auf einem Privatgrundstück in Zinnwald-Georgenfeld.

Foto: Freie Sachsen/Screenshot Telegram

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Lesedauer: 2 Min.

Ein in Sachsen aufgestellter „Gedenkstein“ für die Opfer der Corona-Politik muss entfernt werden. Das Verwaltungsgericht Dresden bestätigte am Dienstag eine entsprechende polizeiliche Verfügung. Der Stein stelle „wegen der eingravierten Aufschrift eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ dar und müsse deswegen abgebaut werden, hieß es in dem Beschluss. Der rund zwei Meter hohe Stein trägt die Inschrift „Zur Erinnerung an die Opfer des Corona-Impfexperiments und der Zwangsmaßnahmen des Kretschmer-Regimes“. (Az. 6 K 687/23)
Aufgestellt wurde der Stein von der Partei „Freie Sachsen“ auf einem Privatgrundstück in Zinnwald, an dem ein Wanderweg vorbeiführt. Die Polizeidirektion Dresden forderte die Partei am 3. Mai 2023 auf, den Stein binnen fünf Tagen zu entfernen. Dagegen erhob die Partei Widerspruch, den das Verwaltungsgericht nun nach einem ersten entsprechenden Eilbeschluss erneut zurückwies. Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

„Assoziation zu Impfexperimenten der Nationalsozialisten“

In dem am Dienstag vorgelegten Beschluss stützt das Gericht das Vorgehen der Polizei. Ein polizeiliches Einschreiten sei gerechtfertigt, wenn ein drohender Verstoß gegen Strafgesetze vorliege, heißt es in dem Beschluss. Im konkreten Fall könnten Tatbestände wie Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung sowie Verunglimpfung des Staats und seiner Symbole betroffen sein.
Die Aufschrift auf dem Stein wecke durch die Verwendung des Begriffs des „Impfexperiments“ die Assoziation zu Impfexperimenten der Nationalsozialisten, insbesondere im Konzentrationslager Buchenwald zur Fleckfieberinfektion, argumentierte das Gericht. Dadurch erfolge eine Gleichstellung des Freistaats Sachsen mit dem NS-Staat. Durch die Verwendung des Begriffs des „Kretschmer-Regimes“ werde darüber hinaus die sächsische Staatsregierung von Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) als eine diktatorische Regierung und illegitime Herrschaft dargestellt.
Die Kleinstpartei „Freie Sachsen“ wurde 2021 vom Landesverfassungsschutz als rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Die Freien Sachsen kritisierte in der Corona-Krise die Coronamaßnahmen der Regierung und beteiligte sich an den sachsenweit zahlreichen Protesten. (afp)

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