Polizeiliche Kriminalstatistik
Zugewanderte Kriminalität: Bundeslagebild betrachtet Täter-Opfer-Konstellation
Jedes Land wünscht sich weniger Kriminalität. Eine forcierte Migrationspolitik scheint diesem Wunsch jedoch entgegenzulaufen. Ein Bundeslagebild beschäftigt sich mit diesem Zusammenhang.

Symbolbild.
Foto: iStock
Im April stellte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2021 vor und kommentierte: „Wir sind ein sehr sicheres Land und ein starker Rechtsstaat.“ Die Kriminalstatistik habe laut Faeser in den meisten Bereichen eine positive Entwicklung gezeigt. Auch sei die Aufklärungsquote erneut gestiegen, so die Ministerin.
Allerdings gab es auch in anderen Bereichen Steigerungen, wie zum Beispiel bei schweren Sexualdelikten, sexuellem Missbrauch von Kindern, Verbreitung pornografischer Schriften, Wirtschaftskriminalität, Cybercrime und Computerbetrug. Auch die entdeckten unerlaubten Einreisen haben der PKS nach zugenommen.
Doch es gibt noch andere Aspekte als die reinen Fallzahlen, die aus den Zahlen des Bundeskriminalamtes ersichtlich werden.
Kriminalität von Zuwanderern
Kürzlich veröffentlichte das Bundeskriminalamt (BKA) sein „Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2021“. Dieses beschreibt seit der Migrationskrise 2015 „die Auswirkungen der Zuwanderung auf die Kriminalitätsentwicklung für die Bereiche Allgemeinkriminalität, Organisierte Kriminalität sowie Politisch motivierte Kriminalität“.
Erstmals seit dem Krisenjahr 2015 verzeichnete Deutschland im vergangenen Jahr wieder einen deutlichen Anstieg an Asylgesuchen. Die Zahlen der Asylbewerber stiegen laut dem BKA-Lagebild gegenüber 2020 um knapp 55 Prozent auf 164.924 an, vor allem aus Afghanistan (+135 %), Georgien (+133,4), dem Irak (+92,3), Syrien (+52,4 %) und der Türkei (+37,6 %).
Betrachtet man die Zahlen des BKA, kamen mit den Menschen jedoch auch zusätzliche Kriminalitätsprobleme nach Deutschland. Besonders kriminell engagiert scheinen laut der Polizeistatistik junge Männer im Alter von 18 bis 30 Jahren zu sein. Zudem gilt ein Drittel der tatverdächtigen Zuwanderer als Mehrfachtäter. Insbesondere Tatverdächtige aus Libyen, Georgien und den Maghreb-Staaten Nordafrikas „wiesen einen besonders hohen Anteil an mehrfachtatverdächtigen Zuwanderern/Zuwanderinnen auf“.
Zwar sei den Angaben nach der Anteil der tatverdächtigen Zuwanderer unter den Tatverdächtigen in fast allen Deliktbereichen rückläufig, jedoch gab es auch hier steigende Zahlen, etwa im Bereich „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“. Die Schwerpunkte der von Zuwanderern begangenen Delikte lagen laut Bericht bei „Rohheitsdelikten und Straftaten gegen die persönliche Freiheit, wobei es sich in über zwei Dritteln um Fälle von Körperverletzung handelte“.
Betrachtung Täter-Opfer-Konstellation
Eine genauere Betrachtung des Verhältnisses von Tatverdächtigen und Opfern zueinander fokussierte die „Welt“ in einem Beitrag. Dort heißt es: „Wenn in der Bundesrepublik Gewalttaten zwischen Deutschen und Zuwanderern stattfinden, ist in den meisten Fällen der Zuwanderer der Täter und der Deutsche das Opfer.“
2021 seien fast eine Million Menschen in Deutschland Opfer von Gewaltkriminalität geworden. Darunter befanden sich auch Opfer schwerer Straftaten. In den Kategorien Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit seien 40.593 Deutsche zu Opfer tatverdächtiger Zuwanderer geworden, während 11.107 Zuwanderer Opfer von tatverdächtigen deutschen Staatsangehörigen geworden seien.
Mord, Totschlag und sexuelle Kriminalität
In der Deliktgruppe Mord und Totschlag fielen nach Angaben des BKA „140 Deutsche einer Straftat zum Opfer, an der mindestens ein tatverdächtiger Zuwanderer beteiligt war. Davon wurden 18 Personen Opfer einer vollendeten Tat“, zitiert die Zeitung. Andersherum seien 42 Zuwanderer Opfer von Taten geworden, an denen mindestens ein Deutscher beteiligt gewesen sei. In drei Fällen sei die Tat vollendet worden – die Person also gestorben. Damit ist die „Erfolgsquote“ ausländischer Tatverdächtiger etwa doppelt so hoch.
Bei den „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ sprechen die Zahlen eine noch deutlichere Sprache. Während 2.496 deutsche Staatsangehörige Opfer eines tatverdächtigen Zuwanderers wurden, liegt die Zahl der Zuwanderer bei 120, die Opfer eines deutschen Tatverdächtigen wurden.
Der Zeitungsbericht verweist explizit noch darauf, dass in der Kriminalstatistik alle Tatverdächtigen als deutsch gelten, die (auch) über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen. Ergänzend verweist man dazu auf eine Aussage von Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD), wonach drei Viertel der Mitglieder sogenannter Clans in der Hauptstadt schon eine deutsche Staatsbürgerschaft hätten.
Gibt es kriminellere Bevölkerungsteile?
Das BKA definiert Zuwanderer als Asylbewerber, Asylberechtigte, Schutzberechtigte, Kontingentflüchtlinge oder Menschen mit dem Aufenthaltsstatus „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“. Nach Angaben des Mediendienstes Migration teilte sich 2021 die Bevölkerung in Deutschland in 72,8 Prozent Deutsche ohne Migrationshintergrund, 14,4 Prozent Deutsche mit Migrationshintergrund und 12,9 Prozent Ausländer auf. Laut Statistischem Bundesamt betrug 2021 die amtliche Einwohnerzahl 83,7 Millionen.
2021 wurden 2.635 Straftaten gegen das Leben aufgeklärt. In 366 Fällen (13,6 %) war mindestens ein tatverdächtiger Zuwanderer beteiligt. Begangen wurden die Taten von 3.519 Tatverdächtigen, unter ihnen 450 Zuwanderer (12,8 %).
Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden im vergangenen Jahr 90.362 gezählt, darunter 6.906 unter Beteiligung von mindestens einem Zuwanderer (7,6 %). Diese Sexualdelikte wurden von 81.646 Tatverdächtigen begangen, darunter 6.224 Zuwanderern (7,6 %).
Mit deutlichem Abstand an Sexualdelikten beteiligt waren unter den Zuwanderern Tatverdächtige aus Syrien, Afghanistan und dem Irak. Diese Länder-Top-3 zeigte sich auch in den allgemeinen Kriminalitätszahlen und generell in den Asylbewerberzahlen.
Unangenehme Details: Kriminalität und Kriminelle
Nach Veröffentlichung der PKS 2021 im April deutete die AfD-Opposition auf für viele unangenehme Details: Deren stellvertretende Bundesvorsitzende Beatrix von Storch verwies auf ihrem Nachrichten-Blog darauf, dass vor allem die Zahlen tatverdächtiger Ausländer „überproportional hoch“ seien. Die Abgeordnete hob dabei die Gruppe der Zuwanderer mit 12,1 Prozent als „besonders massiv überrepräsentiert“ hervor – „gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil“. Als „besonders hoch“ (42 Prozent) markierte von Storch auch den Anteil tatverdächtiger Ausländer an den Tötungsdelikten.
Gerade in dem für das öffentliche Sicherheitsgefühl von Frauen sehr sensiblen Kriminalbereich „Vergewaltigung, sex. Nötigung und sex. Übergriff im bes. schw. Fall einschl. mit Todesfolge“ gab es eine Erhöhung. Für manchen mag sich ein Plus von 1,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr wenig anhören, in absoluten Zahlen jedoch sieht das anders aus: Im Jahr 2021 wurden 9.903 derartige Fälle registriert oder rund 27 pro Tag.
Jeden Tag zwei Gruppenvergewaltigungen
Weitere Details ließen sich erst auf Nachfrage der AfD bei der Bundesregierung herausfinden – beispielsweise zu den in der Öffentlichkeit für große Empörung sorgenden Gruppenvergewaltigungen. Der Antwort des Bundesinnenministeriums war zu entnehmen, dass die Polizei im vergangenen Jahr 677 Gruppenvergewaltigungen registriert hatte. Fast jeden Tag im Jahr 2021 kam es zu zwei Gruppenvergewaltigungen (1,85 im Schnitt). Die Oppositionspartei merkte dazu noch an, dass lediglich 462 Fälle aufgeklärt worden seien. Rund ein Drittel blieb also unaufgeklärt.
Bei den persönlichen Hintergründen stellte sich heraus, dass von den ermittelten Tatverdächtigen von Gruppenvergewaltigungen der Anteil an nichtdeutschen Personen bei 47 Prozent lag. Hinsichtlich des Ausländeranteils in Deutschland von rund 13 Prozent verwies der Initiator der Anfrage, Stephan Brandner (AfD), darauf, dass es sich dabei um „importierte Kriminalität und Kriminelle“ handle. Brandner deutete zudem an, dass sich diese Relationen nochmals erhöhen könnten, wenn man mögliche Doppelstaatsbürgerschaften ebenfalls zuordne. Bislang stufe die Bundesregierung „Tatverdächtige, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch weitere besitzen, als nur-deutsch“ ein, so der Bundestagsabgeordnete
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