Meinung

Messerattacke wegen „göttlicher Eingebung“: Wie viele Angreifer sind schuldunfähig?
Epoch Times befragte die Ministerien der Länder, wie hoch der Anteil verurteilter Messerangreifer ist, die von Gerichten als schuldunfähig eingestuft wurden.

Tatort eines Messerangriffs. (Symbolbild)
Foto: iStock/Motortion
Eine Mutter geht in Wangen im Allgäu mit ihrer vierjährigen Tochter einkaufen. Das Mädchen wird plötzlich von einem syrisch stämmigen Mann attackiert. Der mutmaßliche Täter spricht von „göttlicher Eingebung“. Laut Anklagebehörde soll der Mann mit einem Küchenmesser in den Bauch des Mädchens gestochen haben.
Die Staatsanwaltschaft ging hier von einem heimtückischen Angriff aus. Wie Epoch Times berichtete, wurde der Täter als unzurechenbar eingestuft, weil er nach Selbstbekunden besagte „Eingebung Gottes“ gehabt haben soll. Es ist eine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie vorgesehen.
Das führt zur Frage, wie viele Straftäter in Deutschland anschließend per Gerichtsbeschluss in der Psychiatrie beziehungsweise im sogenannten Maßregelvollzug landen.
Psychisch Kranke und Suchtkranke
Im Maßregelvollzug werden kranke oder suchtkranke Straftäter untergebracht. Auftrag des Maßregelvollzugs ist es, diese Menschen zu behandeln und die Öffentlichkeit vor ihnen zu schützen.
Keine statistische Erhebung, aber Abstimmung der Staatsanwaltschaften
Nur wenige Nichtdeutsche im Maßregelvollzug
Die jährliche Gesamtanzahl von vollstreckenden Anordnungen zur Unterbringung lag 2023 in Brandenburg bei 27 Personen, davon war eine Person kein deutscher Staatsbürger. Im Jahr 2019 waren elf von 66 Personen Nichtdeutsche, in den Jahren ab 2013 war diese Zahl überwiegend im unteren einstelligen Bereich. Für das Jahr 2021 berichtet Brandenburg von 21.418 Aburteilungen, darunter sind lediglich 13 als „schuldunfähig“ eingestufte Personen. In den vergangenen Jahren lag die Zahl der Unterbringungen von Nichtdeutschen im Maßregelvollzug in Brandenburg im höheren zweistelligen Bereich.
Höherer Belegungsdruck für Kliniken
Umfangreich antwortet auch der Bremer Senat. Im Jahr 2022 wurden 168 Personen im Maßregelvollzug untergebracht, im Vorjahr waren es 150. Etwa zwei Fünftel der Personen waren demnach Suchtkranke, die in eine Entziehungsanstalt eingewiesen wurden. Etwa ab 2010 wurde die Anzahl der Personen im Maßregelvollzug dreistellig, zwischen 1980 und 2005 lag sie im mittleren zweistelligen Bereich.
Zu Messerangriffen ebenso wie zur Herkunft der Täter werden in Bremen keine Statistiken geführt. Der Bremer Senat teilt mit, dass es immer auch eine Anzahl von vermindert Schuldfähigen gibt, die allerdings keine Anordnung einer Unterbringung haben.
Im Jahr 2022 hat Bremen 6.742 Personen verurteilt, inklusive Minderjährige. Davon waren 247 Personen vermindert schuldfähig. Davon wurden nur 23 im Maßregelvollzug untergebracht. 22 dieser Personen kamen in eine Entziehungsanstalt. Es wurde demnach nur eine Person von weit über 6.000 Verurteilten in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Dennoch sieht der Bremer Senat über die letzten Jahre und Jahrzehnte hinweg einen Anstieg der Unterbringungen im Maßregelvollzug. Dies sei aber kein Bremer Phänomen: Die Anzahl an Unterbringungen steige bundesweit kontinuierlich und damit auch der Belegungsdruck für die Klinken des Maßregelvollzugs. Die zuletzt 18 neu geschaffenen Plätze reichten bei der aktuellen Entwicklung nicht aus, erfährt Epoch Times.
Auch gebe es eine wachsende Anzahl von Untergebrachten, die wenig Bereitschaft zu einer therapeutischen Behandlung zeigen würden. Dies bedeute, so teilt der Bremer Senat weiter mit, nicht nur eine Fehlbelegung der knappen Plätze, sondern wirke sich auch negativ auf die übrigen Patienten aus.
Insgesamt wohl im niedrigen einstelligen Prozentbereich
Insgesamt lässt sich sagen, dass sich die Zahl der im Maßregelvollzug untergebrachten schuldunfähigen Straftäter gegenüber der Gesamtzahl der Verurteilten anteilig im niedrigen einstelligen Prozentbereich bewegt.
Eine statistische Unterscheidung nach Nationalität findet nicht oder nur selten statt. Dort, wo diese Zahlen dennoch ermittelt werden, bleiben sie in absoluten Zahlen jedoch in einem niedrigen Bereich.
Speziell, was das Phänomen „Messerangriffe“ angeht, werden keine Statistiken erhoben. Das soll sich ändern: Es bleibt die Auswertung der Kriminologischen Zentralstelle abzuwarten, die von der Justizministerkonferenz beauftragt wurde, ein Lagebild zur Erledigungspraxis bei Messerangriffen zu erstellen.
Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers oder des Interviewpartners dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.
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