Bundesanwaltschaft bestätigt
Brüssel: Razzia im Büro von AfD-Spitzenkandidaten Maximilian Krah
Die Bundesanwaltschaft hat bestätigt, dass am Dienstagmorgen Büroräume des AfD-Spitzenkandidaten für die Europawahl, Maximilian Krah, im Europäischen Parlament in Brüssel durchsucht wurden.

Ein ehemaliger Mitarbeiter von Maximilian Krah steht unter dem Verdacht der Spionage für China.
Foto: Michael Kappeler/dpa
Im Zusammenhang mit den Spionagevorwürfen gegen einen früheren Mitarbeiter des AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah hat die Bundesanwaltschaft Büroräume des Politikers und des Verdächtigen im Brüsseler Europaparlament durchsuchen lassen. Wie die Karlsruher Behörde mitteilte, hatte das Europäische Parlament dem Betreten der Räumlichkeiten zugestimmt. Zuvor hatten „Zeit Online“ und die ARD berichtet.
Die Maßnahmen erfolgten demnach im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen den ehemaligen Mitarbeiter von Krah, Jian G. mit chinesischen Wurzeln, wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit. Krah wird in dem Spionageverfahren als Zeuge geführt, aber nicht als Beschuldigter.
Der AfD-Politiker bestreitet, etwas von der mutmaßlichen Spionagetätigkeit des Mitarbeiters gewusst zu haben. Das Europäische Parlament hatte dem Betreten der Räumlichkeiten laut Bundesanwaltschaft zugestimmt. Eine Wohnung des Mitarbeiters in Brüssel war bereits am 24. April durchsucht worden.
Seit 2019 soll Jian G. für den AfD-Politiker gearbeitet haben. Am 22. April wurde er in Dresden festgenommen. Inzwischen sitzt er in Untersuchungshaft und Krah hat sich von ihm getrennt. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Agententätigkeit für ausländischen Geheimdienst in einem besonders schweren Fall vor. Er soll wiederholt Informationen über Verhandlungen und Entscheidungen im Europaparlament weitergegeben und die chinesische Exilopposition in Deutschland ausgespäht haben.
Auf Anfragen der Deutschen Presse-Agentur antworteten Krah ebenso wie sein Büro zunächst nicht. Die Dokumente, die Krah gehören, sind durch seine Immunität als Abgeordneter geschützt. Die Immunität kann nur durch einen Beschluss des Parlaments auf Antrag der Behörden aufgehoben werden.
Laut dem „Spiegel“ soll der mutmassliche Spion auch Informationen über die Menschenrechtsarbeit des Parlaments weitergegeben haben. Konkret sei es um eine Resolution vom 18. Januar gegangen, in der die Abgeordneten forderten, der Verfolgung der spirituellen Bewegung Falun Gong in China „sofort ein Ende zu setzen“. Sie forderten auch die Mitgliedstaaten auf, Sanktionen gegen Täter zu erlassen, die in die Verfolgung verwickelt sind.
(dts/dpa/red)
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